Die Wahlordnung als Stolperstein der Parteien

Das Auszählen der Stimmen lief an vielen Orten problematisch ab
Warum die Wahlordnung zu Problemen führen musste.

Bei einer Bundeswahl gibt es mehr als 11.000 Wahlsprengel. Und entsprechend viele Wahlbeisitzer, also Wahlzeugen, in Summe rund 50.000 in ganz Österreich.

Die Aufgabe dieser Wahlbeisitzer ist es, zu gewährleisten, dass eine Wahl korrekt abläuft, so wie es das Gesetz und die Wahlordnung vorsieht. Und zwar in den Stimmbezirken (Sprengel- und Gemeindewahlbehörden) ebenso wie in den übergeordneten Gremien, in den Bezirks- und Landeswahlbehörden als auch in der Bundeswahlbehörde.

Gesetzeswidrige Praxis

Offensichtlich hat das nicht so geklappt, wie sich der Gesetzgeber das vorgestellt hat. Zwei wesentliche Fragen sind jetzt offen: Ist die teils fragwürdige und teils gesetzeswidrige Handhabung der Stimmenauszählung, die offenbar seit Jahren oder Jahrzehnten Praxis ist, den übergeordneten Behörden nicht längst bekannt?

Und wenn vor allem die kleineren Parteien schon lange große Probleme haben, ausreichend Wahlbeisitzer, zu stellen: Sollte die Wahlordnung nicht ehebaldigst reformiert werden?

Kein Kläger, kein Richter

"Schlampereien bei der Auszählung der Stimmen sind sicher früher auch schon passiert", sagt Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus und Demokratiefragen, der für die Volkspartei einer von siebzehn Beisitzern der Bundeswahlbehörde ist. "Bisher wurde das aber nicht beanstandet, und wo kein Kläger, da kein Richter. " Es sei aber auch ungewöhnlich, dass Beisitzer ein Protokoll unterschreiben, wonach alles in Ordnung ist, dann aber ihre Unterschrift zurückziehen. "Deshalb ist es gut, dass der Verfassungsgerichtshof jetzt erklären wird, was zulässig ist, und was nicht." Zögernitz schließt nicht aus, dass die Stichwahl wiederholt wird. "Das wäre sicherlich ein demokratiepolitischer Super-GAU, aber vielleicht ein lehrreicher, damit das Verfahren künftig ernst genommen wird."

"Nicht zeitgemäß"

Für Sepp Wimmer, Funktionär der Grünen in Klosterneuburg, sind die Wahlvorschriften ein Problem, weil sie nicht mehr zeitgemäß seien. Wimmer rechnet vor, dass die Grünen alleine in seiner Gemeinde rund einhundert Wahlhelfer stellen müssten. "Dies ist von uns nicht erfüllbar, wir können knapp die Hälfte, also 50 Personen stellen. Und wir sind nicht alleine mit dem Problem. Das betrifft sämtliche kleinere Parteien." Derzeit könnten nur die "Bürgermeisterparteien", also in NÖ vorwiegend die ÖVP, die erforderliche Personenanzahl aufbringen. Und so würden die Grünen das Angebot der ÖVP, ihre Vertrauensleute zu schicken, dankbar annehmen.

Wimmer plädiert dafür, dass Wahlbeisitzer künftig aus dem Volk bestimmt werden – "wie beim Schöffengericht". Sonst droht bei der nächsten Wahl dasselbe Problem.

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