Die Impfung als Schlüssel zur Freiheit

Die Impfvoranmeldungen in Kärnten laufen ab Freitag.
Verfassungsrechtler sind sich einig: Wenn die Corona-Schutzimpfung auch die Ansteckung von Mitbürgern verhindert, gibt es keinen Grund mehr, dass Geimpfte weiter im Lockdown bleiben müssen.

Am 29. Dezember des Vorjahres saßen im Gesundheitsministerium Juristen aus dem Haus mit Experten der Krisenstäbe und des Kanzleramtes zusammen, um eine heikle Frage zu klären: Wie genau soll das „Freitesten“ nun in der Praxis funktionieren – und wie kann es gesetzlich geregelt werden?

Damals gingen die Juristen noch davon aus, dass die Regierung bei ihrem Plan bleibt, der da lautete: Wer einen aktuellen und negativen Corona-Schnelltest vorweisen kann, der soll sich „freitesten“ können – der Lockdown wird verkürzt.

Am Ende wurde der Plan verworfen, das „Freitesten“ gab es nicht. Eine grundsätzliche Frage, die damals erörtert wurde, blieb aber bis heute bestehen, nämlich: Was ist eigentlich mit den Menschen, die Corona schon hatten? Und: Wie geht man mit Bürgern um, die eine Schutzimpfung bekommen haben? Gibt es ein „Freiimpfen“?

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