Der U-Ausschuss nach grünem Modell

Der U-Ausschuss nach grünem Modell
Ein Viertel der Abgeordneten soll U-Ausschüsse einsetzen können, wenn es nach den Grünen geht.

Wenn es nach den Grünen gehen würde, dann wäre längst ein Untersuchungsausschuss geplant - soviel ist bekannt. Und er wäre wohl ein Minderheitenrecht - eine lang gestellte Forderung. Einmal mehr gingen die Grünen am Montag in die Offensive und stellten ihr Modell für die Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse vor. Die Eckpunkte: Einsetzung, Zeugenladungen, Beweismittel und Beendigung sollen Minderheitenrecht werden. Vorbild sei das erprobte Modell in Deutschland, erklärten Klubchefin Eva Glawischnig und Verhandler Dieter Brosz am Montag. Ein Beschluss sei noch vor dem Sommer möglich.

"Wir sind zu ernsthaften Verhandlungen bereit", betonte Glawischnig. Innerhalb von drei bis vier Wochen könnte man fertig sein, denn in der Vergangenheit habe es ja bereits umfangreiche Parteienverhandlungen über eine Neuregelung der Ausschüsse gegeben. Der von SPÖ und ÖVP angepeilte Start am 24. April sei "definitiv zu spät".

Dass die Regierungsfraktionen den U-Ausschuss tatsächlich ernsthaft reformieren wollen, bezweifelte Glawischnig aber ohnehin. So komme die Frage des Minderheitenrechts im Sieben-Punkte-Papier von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) kein einziges Mal vor. Brosz erwartet die erste Nagelprobe bereits bei der Sitzung des Geschäftsordnungskomitees am Mittwoch. Da müsse das Minderheitenrecht und das deutsche Recht als Basis außer Streit gestellt werden.

Ein Viertel soll reichen

Im Modell der Grünen sollen U-Ausschüsse auf Verlangen eines Viertels der Abgeordneten eingesetzt werden. Beweismittel (auch von Privaten), die Ladung von Auskunftspersonen und die Beendigung soll ebenfalls dieses Viertel beschließen können. "Kommt das nicht, dann ist der U-Ausschuss als Minderheitenrecht ein Modell, das zum Scheitern verurteilt ist", unterstrich Brosz.

Bei Streit über den Untersuchungsgegenstand soll der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem Schnellverfahren (maximal zwei Monate) darüber entscheiden, nicht angefochtene Teile sollen aber sofort vom Ausschuss bearbeitet werden können. Es soll einen Obmann und zwei Stellvertreter aus den Reihen der Abgeordneten geben, den Verfahrensanwalt wollen die Grünen (mit dem Recht auf öffentliche Äußerungen zu strittigen Fragen) stärken.

Live dabei

Die Grünen peilen mindestens vier Sitzungen pro Monat an. Sie sollen öffentlich stattfinden und auch live im Rundfunk und via Internet übertragen werden. Zur Aufarbeitung der Beweisergebnisse soll ein Ermittlungsbeauftragter bestellt werden. Bei Streitfällen im Ausschuss soll es ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht geben, bei richtungsweisenden Streitfällen vor dem VfGH. Für nicht erscheinende Zeugen bzw. bei Aussageverweigerung ohne gesetzlichen Grund sehen die Grünen bis zu 10.000 Euro Beugestrafe sowie die Übernahme der verursachten Kosten vor. Auch Beugehaft soll angeordnet werden können.

In Sachen Immunität kann sich Brosz Zugeständnisse vorstellen, allerdings keinesfalls mit einem eigenen Immunitätsrecht nur für die U-Ausschüsse. Ganz generell könnte man aber (wie in der Vergangenheit bereits unter den Parteien ausverhandelt) die Verleumdung - also den wissentlich falschen Vorwurf strafbarer Handlungen - ausnehmen. Im Gegenzug müssten die Abgeordneten aber auch vor der Bedrohung durch Millionenklagen geschützt werden, so der Grüne.

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