Hypo-Haircut: Enteignung oder faire Lösung?

Brandstetter über Hypo-Gesetz: "Da braucht’s keine Beruhigung"
Justizminister Wolfgang Brandstetter erklärt, warum der Haircut bei der Hypo wasserdicht ist.

KURIER: Herr Minister, Sie gelten als das Mastermind hinter dem neuen Hypo-Gesetz. Waren Sie es und sind Sie zufrieden mit der Lösung?

Hypo-Haircut: Enteignung oder faire Lösung?
Wolfgang Brandstetter_Interview Christian Böhmer & Ida Metzger 13.6.2014_14:30 Uhr
Wolfgang Brandstetter: Mastermind wäre zu viel der Ehre. Richtig ist: Wir haben im Justizressort die Arbeit an Teilen des Gesetzes koordiniert und dabei viele, auch externe Berater aus international erfahrenen Anwaltskanzleien mit eingebunden. Unter den schwierigen Rahmenbedingungen haben wir uns bemüht, die beste Lösung für das zu finden, was die Bundesregierung Mitte März entschieden hat, nämlich: Erstens, eine Insolvenz der Hypo Alpe-Adria unter allen Umständen zu vermeiden. Und zweitens, wie damals ausdrücklich angekündigt wurde, per Sondergesetz zu versuchen, die nachrangigen Gläubiger und die früheren Eigentümer der Hypo an jenen Kosten zu beteiligen, die die Bank jetzt verursacht. Das war vereinbart, um den Steuerzahler zu schonen und dieser einstimmige Regierungsbeschluss ist juristisch bestmöglich umzusetzen.

Aber ist das wirklich die beste Lösung? Namhafte Experten kritisieren, dass massiv in bestehende Verträge eingegriffen werde.

Ich bin fest davon überzeugt, dieses Gesetz ist die bestmögliche juristische Lösung – vor allem im Angesicht der Alternative, das wäre nämlich eine Insolvenz der Bank und damit des Bundeslandes Kärnten. Mit der Insolvenz wären Haftungen von 12 Milliarden Euro sofort schlagend geworden, zusätzlich hätten wir das Problem, dass es keinen rechtlichen Rahmen für die Insolvenz eines Bundeslandes gibt. Wir hätten völliges Chaos riskiert.

Ein Kollege von Ihnen, Stefan Pichler von der Wirtschaftsuniversität, bangt angesichts des Gesetzes um die Reputation Österreichs als Finanzplatz.

Hypo-Haircut: Enteignung oder faire Lösung?
Wolfgang Brandstetter_Interview Christian Böhmer & Ida Metzger 13.6.2014_14:30 Uhr
Die Experten des Finanzressorts und der OeNB sehen das anders: Im Rahmen dieses Gesetzes bleiben die Senior-Gläubiger, also die normalen Gläubiger, völlig ungeschoren – und zwar im Ausmaß von elf Milliarden Euro. Nur die nachrangigen Gläubiger, also all diejenigen, die für eine höhere Verzinsung auch eine Nachrangigkeit in Kauf genommen haben, werden im Ausmaß von 890 Millionen Euro herangezogen. Wir müssen die Relation sehen: Von zwölf Milliarden Euro Haftungen des Landes Kärnten sind jetzt 890 Millionen Euro betroffen.

Sie gehen also davon aus, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof hält?

Ein Gesetz dieser Komplexität ist immer mit Unsicherheiten behaftet, das kann man nie ausschließen. Der Vorschlag, den wir erarbeitet haben, bietet aber die größtmögliche Sicherheit, die man haben kann. 100 Prozent Sicherheit gibt es aber nie.

Bayerns Finanzminister sagt, es sei einmalig in Europa, dass sich ein Land via Gesetz von Schulden befreit.

Da gibt’s viel Theaterdonner, ich will das nicht näher kommentieren. Faktum ist: Es gibt in Europa sehr wohl vergleichbare Fälle, wo die Gläubiger beschnitten wurden. Natürlich ist strittig, in welchem Umfang das legitim ist, aber: Die nachrangigen Gläubiger haben jetzt noch Chancen, etwas zu bekommen, im Falle einer Insolvenz hätten sie mit Sicherheit gar nichts bekommen. Was die früheren Eigentümer, die Bayerische Landesbank, angeht, wird ein juristisch sehr wichtiger Aspekt in der laufenden Debatte völlig ausgeblendet.

Und zwar welcher?

Hypo-Haircut: Enteignung oder faire Lösung?
Wolfgang Brandstetter_Interview Christian Böhmer & Ida Metzger 13.6.2014_14:30 Uhr
2009 hat die Bayerische Landesbank 800 Millionen Euro in die Hypo eingebracht, obwohl damals schon klar war, dass die Bank in einer Schieflage ist. Dieses Geld ist für Bayern verloren, das gilt aber auch für Österreich. Auch wir haben damals 205 Millionen Euro eingebracht, und diese Millionen sind ebenfalls weg. Der Punkt ist also: Österreich hat sich selbst nicht anders oder gar besser behandelt als die Bayrische Landesbank. Wir haben uns durch dieses Gesetz keinen Vorteil verschafft.

Es gilt für Sie also das Gleichheitsprinzip.

So ist es. Wär’s nicht so, würde ich die Kritik verstehen. Aber dieses Detail scheint in Bayern nicht angekommen zu sein.

Eine Beruhigung für die Banker, die jetzt aufschreien?

Hypo-Haircut: Enteignung oder faire Lösung?
Wolfgang Brandstetter_Interview Christian Böhmer & Ida Metzger 13.6.2014_14:30 Uhr
Da ich selbst kein Finanzmarktexperte bin, muss ich mich auf das für mich plausible Urteil der beigezogenen Experten verlassen. Faktum ist: die Hypo ist und bleibt ein Sonder- und Einzelfall, die Verlässlichkeit der Republik ist mit Sicherheit nicht ernsthaft beeinträchtigt. Viele derer, die jetzt um die Reputation des Finanzplatzes bangen, haben damals, im März, gesagt: ,Wehe, ihr riskiert eine Insolvenz, das ist der Tod des Finanzplatzes!‘ Wir haben die Insolvenz abgewendet und eine vergleichsweise milde Form der Beteiligung der Gläubiger gefunden, die sich auf eine EU-Richtlinie stützt. Wir bewegen uns nicht auf dünnem Eis, sondern auf Europäischem Recht. Deswegen braucht’s da keine Beruhigung.

Unter den nachrangigen Gläubigern, die auf 890 Millionen Euro verzichten sollen, sind Versicherer, bei denen viele Lebens- und Pensionsversicherungen abgeschlossen haben. Trifft’s jetzt nicht die Falschen?

Nach Meinung der beigezogenen Experten haben die Investoren Nachrangigkeit akzeptiert, weil sie im Gegenzug etwas dafür bekommen haben, nämlich höhere Zinsen: Im Falle einer Insolvenz habe ich Nachrang gegenüber anderen Gläubigern, deshalb gibt’s höhere Zinsen. Natürlich kann man jetzt sagen: Die Papiere waren mit einer Landeshaftung besichert. In dem Fall verstehe ich aber nicht, warum der Markt sehr wohl zwischen Erst- und Nachrangigkeit unterscheidet und warum es deutliche Kursbewegungen gegeben hat. Wenn nachrangige Haftungen kein Risiko hätten, dürfte deren Kurs nicht so schwanken. Der Markt weiß: Eine Landeshaftung bietet keine 100-prozentige Sicherheit. Zudem musste jeder größere Investor wissen: Eine 25 Milliarden Euro Haftung, die von einem Jahresbudget des Landes über 2 Milliarden getragen werden soll, die kann nicht funktionieren.

Das vorliegende Hypo-Gesetz bleibt ein Einzelfall?

Davon bin ich fest überzeugt. So etwas wie diese Landeshaftung gibt’s ja auch kein zweites Mal.

Wie stehen Sie zu einem U-Ausschuss zur Hypo?

Hypo-Haircut: Enteignung oder faire Lösung?
Wolfgang Brandstetter, Dorli Draxler, Erwin und Elisabeth Pröll 31.01.2014, Grafenegg, Trachtenball
Zum U-Ausschuss habe ich zwei Anmerkungen. Erstens brauchen wir neue Spielregeln, damit nicht – wie in der Vergangenheit – Strafverfahren durch U-Ausschüsse beeinflusst werden. Beim Telekom-U-Ausschuss wurden im Parlament Protokolle öffentlich, die Staatsanwaltschaft und Polizei den Betroffenen erst vorhalten wollten, da wurden also Ermittlungen behindert. Mein zweiter Punkt: Die rechtsstaatliche Position der Auskunftspersonen im Ausschuss muss gestärkt werden – insbesondere dann, wenn U-Ausschüsse Minderheitenrecht werden. Sind diese Punkte erfüllt, bin ich für vieles offen.

Sie sind jetzt knapp ein halbes Jahr im Amt. Was haben Sie unterschätzt, was hat Sie überrascht?

Den Umfang der Arbeit habe ich nicht unterschätzt, damit war zu rechnen. Überrascht hat mich vor allem der Strafvollzug, wo die Probleme noch größer sind, als ich es für möglich hielt. Aber jetzt weiß ich, was los ist, und wir sammeln sehr viele Verbesserungsvorschläge.

Zum Strafvollzug: Es gab jüngst die Meldung, dass die zuständigen Beamten, die einen 74-jährigen Häftling in Stein haben verwahrlosen lassen, mittlerweile wieder im Dienst sind. Ein gutes Signal?

Das ist nicht richtig, die Entscheidung der Disziplinarkommission ist noch nicht rechtskräftig und so lange bleiben die Beamten außer Dienst. Mein Haus prüft derzeit auch ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung. Es gibt in der Causa zudem ein Disziplinar- und ein Strafverfahren, und die betroffene Person befindet sich nicht mehr in Stein, sondern in Wien. Das Ergebnis des Strafverfahrens ist abzuwarten. Wesentlich ist: Wir tun alles Menschenmögliche, um die Situation zu verbessern. Wahr ist: Wir haben strukturelle Schwächen. Allerdings können wir die nicht von heute auf morgen abstellen.

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