Schelling will XXL-Konto-Einsicht

Finanzminister Hans Jörg Schelling
Die Regierung erschafft den "gläsernen Steuerzahler".

700 Millionen Euro erhofft die Regierung nur durch eine vereinfachte Abgabenprüfung zu holen. Die Regierung will den Kampf gegen Pfusch und Schwarzgeld aufnehmen – und mehr Steuergeld.

Kontoöffnung

Zentrale Maßnahme dabei ist eine Neuregelung der Bankauskünfte, etwa durch eine einfachere Kontoeinsichtnahme durch die Steuerbehörden. Nun bildet sich Widerstand seitens der Wirtschaft. Denn was im Amtsdeutsch harmlos klingt, ist in Wahrheit das Schlachten von bisher in Österreich heiligen Kühen: Das Bankgeheimnis fällt. Und damit die "finanzielle Privatsphäre", da zudem ein zentrales Kontoregister erstellt werden soll, über das Behörden im Falle einer Steuerprüfung rasch abfragen können, welche Konten dem geprüften Steuerzahler zuzurechnen sind.

Auch ohne Verdacht

Und das offenbar ohne Begründung, denn bisher ist nicht einmal davon die Rede, dass es zumindest einen begründeten Verdacht geben muss.

Gefordert hatte Kontoöffnung und Kontoregister zuletzt vor allem die Leiterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse-Maria Vrabl-Sanda. "In Österreich dauert eine Kontoabfrage bestenfalls drei bis acht Wochen, im schlimmsten Fall Jahre", erklärte sie. "In Deutschland ist es besser, weil es ein zentrales Kontenregister gibt." Dort bekomme man die nötigen Daten "per Mausklick". Auch in sechs weiteren EU-Ländern, darunter in Frankreich und Italien, gebe es zentrale Konto-Register.

Derzeit müssen bei jeder beabsichtigten Kontoöffnung bei den mehr als 800 in Österreich tätigen Geldinstituten angefragt werden. Damit das etwas einfacher wird, wurden mit den fünf bestehenden Bankenverbänden vereinbart, dass diese die Anfragen an die einzelnen Institute weiterleiten. Bei Steuerprüfungen/Steuerverfahren konnte erst dann beim zuständigen Landesgericht eine Kontoöffnung beantragt werden. Wie das Justizministerium gegenüber dem KURIER bestätigte, kommt das gar nicht so selten vor: Im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre gab es rund 1490 gerichtlich bewilligte Kontoöffnungen pro Jahr, 2013 waren es mit 2094 Fällen überdurchschnittlich viele.

Privatsphäre

Bei Franz Rudorfer hat das Ansinnen des Finanzministers nur Kopfschütteln ausgelöst. "Hier steht die finanzielle Privatsphäre der Österreicher auf dem Spiel", sagt der Chef der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer (WKÖ). In Deutschland, argumentiert Rudorfer, habe allein der Aufbau des zentralen Kontoregisters einen dreistelligen Millionenbetrag ausgemacht, dazu kommen jährliche Kosten von rund 25 Millionen Euro. "Wer wird das in Österreich bezahlen?", fragt er. Und: Ursprünglich sei das Register zur Terrorismus-Bekämpfung installiert worden, heute dürfe jeder Gerichtsvollzieher auf die Daten zugreifen. "Deshalb muss es zumindest einen begründeten Verdacht geben", sagt Rudorfer.

Viele Fragezeichen

Bekrittelt wird jetzt vor allem, dass völlig offen ist, wie das alles konkret in Gesetzen geregelt werden soll. "Die Details werden bis Ende Mai ausgearbeitet", heißt es dazu aus dem Finanzministerium. Also auch bei den "Begleitmaßnahmen", die Schwarzgeld bei den Unternehmern aufspüren soll: Die Banken werden rückwirkend ab März verpflichtet, "höhere Kapitalabflüsse" zu melden. Ab welcher Summe ist offen. Und: Bisher gab es die Meldepflicht nur bei Verdacht auf Geldwäsche.

Kontoöffnungen

Regelung Alt Behörden müssen bei den fünf Bankenverbänden die Konten erfragen. Dann muss beim zuständigen Landesgericht eine Kontoöffnung beantragt und begründet werden. Einsprüche sind möglich. 2013 wurden 2094 Kontoöffnungen bewilligt.

Geplante Regelung Einfache Anfrage beim zentralen Kontoregister, bei welchen Konten der Steuerzahler zeichnungsberechtigt ist. Danach einfache Kontoeinsichtnahme durch die (Finanz-)Behörden.

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