Notstandshilfe und Co: Wer wie viel Geld bekommt

Notstandshilfe und Co: Wer wie viel Geld bekommt
Wer hat Anspruch auf wie viel? Alle Fakten zum viel diskutierten Thema.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb von zwei Jahren 52 Wochen einer Beschäftigung, die arbeitslosenversicherungspflichtig ist, nachgegangen ist. Unter 25-Jährige können Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn sie innerhalb eines Jahres 26 Wochen beschäftigt waren.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich am letzten Einkommen. Der Grundbetrag beläuft sich auf 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Beträgt das Arbeitslosengeld weniger als 872,31 Euro erhält man zusätzlich Ergänzungsbeiträge; Arbeitslose mit Kindern erhalten Familienzuschläge.

Die Anspruchsdauer ist befristet. Grundsätzlich 20 Wochen, maximal aber für ein Jahr.

Die Notstandshilfe kann nach Ende des Arbeitslosengeld-Bezugs beantragt werden und wird jeweils für maximal 52 Wochen bewilligt. Liegt das Arbeitslosengeld (ohne Familienzuschläge) über dem Ausgleichszulagenrichtsatz von monatlich 872,31 Euro, beträgt die Notstandshilfe 92% des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes.

Die Mindestsicherung ist eine Sozial-, keine Versicherungsleistung. Anspruch auf die sogenannte "bedarfsorientierte Mindestsicherung" (BMS) hat nur, wer das eigene Vermögen (bis maximal 4139,13 Euro) aufgebraucht hat, seine Lebenshaltungskosten nicht selbst bezahlen kann und arbeitswillig ist (Ausnahme: Personen, die Angehörige betreuen oder pflegen). Die BMS beträgt maximal 827,83 Euro im Monat bei Einzelnen. Im Schnitt erhalten die derzeit rund 238.000 Bezieher rund 300 Euro im Monat.

Mehr Informationen zu Anforderungen, Bezügen und Online-Rechner finden Sie auf www.ams.at.

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