Neugebauer droht mit Beamten-Streik

Neugebauer: „Kann sich zu Kampfsituation auswachsen.“
Besoldungsreform: Regierung lege seit Wochen kein Anbot zum Ausgleich von Gehaltsverlusten vor.

Der Europäische Gerichtshof hatte durch ein Urteil die Regierung dazu gezwungen, ein neues Besoldungssystem für Beamte und Vertragsbedienstete zu verabschieden. Das Modell, hatte die Regierung eingestanden, führt nach derzeitigem Stand zu minimalen Einkommensverlusten für die Betroffenen, etwa in Höhe von 0,6 Promille der Lebensverdienstzeiten. Sowohl VP-Finanzminister Schelling ("Kein Körberlgeld fürs Budget") als auch SP-Beamtenstaatssekretärin Sonja Steßl haben versprochen, die Verluste auszugleichen.

Bisher gab es dazu sieben Verhandlungsrunden. Und weil in der bisher letzten Sitzung am vergangenen Freitag wieder kein konkretes Angebot der Regierung vorgelegt wurde, droht der mächtige Chef der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Fritz Neugebauer, nun mit dem Äußersten: Die Angelegenheit könne sich auch "zu einer Kampfsituation auswachsen", erklärte Neugebauer am Montag.

"Der Bundeskanzler war bisher nicht in der Lage oder willens", der Forderung der Gewerkschaft nachzukommen, erklärte Neugebauer und erinnerte daran, dass dazu sogar eine Willensbekundung der Regierung und ein Entschließungsantrag des Nationalrates vorliegen.

Was Neugebauer unter Kampfmaßnahmen verstehe, wollte er nicht näher erläutern, das Repertoire der Maßnahmen sei bekannt.

Hohe Mehrkosten

Im Beamtenstaatssekretariat von Sonja Steßl gibt man sich auf KURIER-Anfrage gelassen: Es galt ja, das Horror-Szenario mit Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro einmalig und 700 Millionen jährlich, durch das neue Besoldungsrecht abzuwehren (Der KURIER berichtete). Nun werde eben verhandelt, dabei gehe es derzeit vor allem um technische Anpassungen. Ziel bleibe nach wie vor, bis zum 1. Juli eine neue Regelung in Kraft treten zu lassen. Steßl stehe zu ihrem Versprechen, die errechneten Verluste ausgleichen zu wollen.

Hintergrund des drohenden Konflikts ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der die damals geltende Regelung, wonach für die Lohneinstufung die Schul- und Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr nicht berücksichtigt werden müssen, aufhob. Damals reagierte die Regierung mit einer Regelung, wonach zwar die Vordienstzeiten eingerechnet werden, aber der Sprung in die zweite Gehaltsstufe um drei Jahre verschoben wurde. Auch diese Regelung war vom EuGH aufgehoben worden.

Deshalb spricht Neugebauer auch von der "Reparatur der Reparatur der Reparatur" des Besoldungsrechts. Die Regierung hatte auch angeboten, ein gänzlich neues Besoldungsrecht für Beamte und Vertragsbedienstete zu verhandeln. Die GÖD lehnt das zwar nicht ab, Neugebauer erinnert aber daran, dass darüber seit Jahrzehnten ohne konkrete Maßnahmen diskutiert wird.

Neugebauer ist seit 1997 Vorsitzender der GÖD.

Kommentare