AMS hilft geflüchteten Ärzten bei Anerkennung des Studiums

Dreisprachige Tafel vor einem Wartezimmer in einer Flüchtlingsambulanz (D).
Veranstaltung mit MedUni Wien für rund 80 Flüchtlinge soll Nostrifikationen klären.

Das Wiener AMS will asyl- und subsidiär schutzberechtigte Ärzte schneller in die Arbeitswelt bringen. Dazu findet am 4. Mai gemeinsam mit der Medizinischen Universität Wien (MedUni) eine Veranstaltung statt, bei der vor allem "die Frage der möglichst raschen Nostrifikation" im Vordergrund steht, sagte ein AMS-Sprecher am Montag der APA.

Die Teilnahme bei dem Treffen am 4. Mai ist nur auf Einladung möglich - und diese erhalten jene circa 80 geflüchteten Mediziner, die beim Wiener AMS vorgemerkt sind. "Unser Ziel ist, dass die Ärzte möglichst rasch wieder arbeiten", so der Sprecher. Das Programm der Veranstaltung, die am Vormittag in der AMS-Landesgeschäftsstelle in der Ungargasse abgehalten wird, umfasst vor allem Vorträge.

Auch auf Bundesebene geplant

Auf Bundesebene gibt auch es Bemühungen, Flüchtlinge, die in Gesundheitsberufen ausgebildet wurden, schon vor erfolgter Nostrifikation in den Joballtag zu integrieren. Dabei handelt es sich nämlich um die große Mehrheit der Betroffenen: "Der Großteil ist noch nicht nostrifiziert", sagte Roland Paukner, vom Bund eingesetzter Koordinator für Flüchtlinge, die in ihrer ehemaligen Heimat eine Ausbildung im Gesundheitsbereich erhalten haben, der APA.

Sprache

Die meisten Mediziner würden die Nostrifizierung - also die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses - vor allem aus sprachlichen Gründen scheuen. Derzeit werde mit der MedUni verhandelt, Prüfungen in Englisch anzubieten, so Paukner. Was für betroffene Ärzte bereits jetzt möglich ist: die Teilnahme an Hospitationen. Im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) laufe dazu ein Pilotprojekt, im Allgemeinen Krankenhaus (AKH) würden im Labor drei Mediziner ebensolche Besuche unternehmen. "Im Prinzip ist es ein Zuschauen", so Paukner.

Novelle des Ärztegesetzes

Demnächst werde außerdem das Ärztegesetz novelliert, führte der Koordinator weiter aus. Hier werde versucht, einen Passus hineinzubekommen, dass ausländische Ärzte, die entsprechende Nachweise bringen und ihr Wissen glaubhaft machen können, schon vor der Nostrifikation zumindest Arbeiten erledigen dürfen, die auch einem Famulanten - also einem Studierenderen - erlaubt seien. Das würde Rechtssicherheit bringen.

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