Kaske: Mitarbeiter beim AMS "geparkt"

AK-Präsident Rudi Kaske: Dass Saisonniers kurzfristig arbeitslos sind, habe allzu oft System. Die Kosten müsse der Steuerzahler tragen.
Bei manchen Unternehmen gehe es in Richtung Sozialschmarotzer, kritisiert der AK-Chef.

Immer öfter berichten Praktiker aus dem Tourismus von Fällen wie diesem: Am 7. Jänner, also einen Tag nach "Heilige Drei Könige", wird der Mitarbeiter "freigesetzt" und am 31. Jänner – zu Beginn der Semesterferien – wieder eingestellt. In der Zwischenzeit winkt das Arbeitslosengeld – und die Differenz zum "normalen" Lohn vom Chef als Prämie. Auch der im November und Dezember erworbene Urlaubsanspruch wird schwarz ausbezahlt. Würde der Mitarbeiter den Urlaub konsumieren, bekäme er schließlich nicht sofort die Arbeitslose ausbezahlt.

Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske möchte diese Saisonkräfte-Problematik beim Arbeitsmarkt-Gipfel der Regierung Mitte Juni zum Thema machen.

Der Kampf gegen den Sozialmissbrauch und -betrug müsse verschärft werden, immer mehr Arbeitnehmer aus Saisonbranchen würden auf Kosten der Allgemeinheit für kurze Zeit beim AMS landen und beim nächsten Schwung an Aufträgen oder dem Beginn der nächsten Saison wieder beschäftigt.

Kaske sagt im Gespräch mit dem KURIER: "Das geht bei manchen Unternehmern in Richtung Sozialschmarotzer. Dieser Praxis muss ein Riegel vorgeschoben werden. Denn die Firmen parken ihre Arbeitnehmer beim AMS. Die Parkgebühr zahlen wir alle."

Bisher gab es für dieses Phänomen zwei Lösungsansätze: Bereits umgesetzt wurde seinerzeit die sogenannte Auflösungsabgabe von derzeit 118 Euro je gekündigtem Mitarbeiter.

Wartefrist

Das Problem: Sie soll wieder abgeschafft bzw. eingetauscht werden gegen das Bonus/Malus-System, um mehr Ältere in Beschäftigung zu halten bzw. zu bringen. Denn die Hoffnung der SPÖ ist, dass die Wirtschaft endlich ihren Widerstand gegen das Bonus/Malus-System aufgibt, wenn die verhasste Auflösungsabgabe abgeschafft wird. Für die Saison-Problematik wäre das freilich ein Schuss ins Knie. Daher wird auch eine zweite Idee diskutiert, die schon einmal auf dem Tapet einer Regierungsklausur war: Eine zweiwöchige Wartefrist beim Arbeitslosengeld. Die Betroffenen würden in diesem Modell erst ab der dritten Woche ihr Arbeitslosengeld bekommen, dann aber um 20 Prozent mehr Geld – bis zum Ende der zwölften Woche (so gleicht sich der Verlust der ersten zwei Wochen im Regelfall wieder aus).

Dieses Modell soll zwei Effekte haben: Einerseits würde sich die Praxis der Kurzfrist-Arbeitslosigkeit auf AMS-Kosten nicht mehr rechnen, andererseits würde das Auslaufen des erhöhten Arbeitslosengeldes am Ende der zwölften Woche einen neuen Anreiz zur Arbeitsaufnahme bieten. In diese Richtung gehen auch Überlegungen die Notstandshilfe künftig nicht mehr unbegrenzt auszubezahlen, sondern nur noch befristet. So sollen "Inaktivitätsfallen" vermieden werden. Derzeit bekommen Jobsuchende zuerst Arbeitslosengeld und dann de facto "ewig" die Notstandshilfe.

Wiedereinstellungszusagen sind im Tourismus äußert beliebt:

Ende April, also mit dem Ende der Wintersaison, hatten 38 Prozent aller Arbeitslosen im Tourismus eine Einstellungszusage. Das sind exakt 21.700 der rund 57.000 Arbeitslosen im Tourismus (bei rund 198.000 Beschäftigen im Jahr 2014).

Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft haben derzeit zwölf Prozent der Arbeitslosen eine solche Einstellungszusage. Eine Folge des ständigen An- und Abmeldens: Im Tourismus ist nur noch die Hälfte der Arbeitslosenversicherung durch entsprechende Beiträge gedeckt, die andere Hälfte muss bereits der Steuerzahler zuschießen.

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