Adoption für homosexuelle Paare: Kardinal Schönborn ist besorgt

APA10158210 - 09112012 - WIEN - ÖSTERREICH: Kardinal Christoph Schönborn am Freitag, 09. November 2012, im Rahmen einer PK mit dem Thema ""Ergebnisse der Bischofskonferenz" in Wien. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Römisch-katholische Kirche ist mit dem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes nicht besonders glücklich.

Die heimische römisch-katholische Kirche ist vom dieswöchigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Adoptivrecht homosexueller Paare nicht angetan. Dieses „müssen wir wohl zur Kenntnis nehmen, betrachten es aber mit Sorge“, ließen Kardinal Christoph Schönborn und Bischof Klaus Küng am Freitag via Kathpress wissen.

Der EGMR hat festgestellt: Homosexuellen Menschen darf die sogenannte Stiefkind-Adoption nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verwehrt werden. Österreich diskriminiere homosexuelle Paare.

Problematisch am Urteil sei, dass „es eine weitere Entwicklung in Richtung Umdeutung des Familienbildes vorzeichnet“, befinden Schönborn und Küng. Jeder Mensch habe „seine Würde“ – und dessen „Einstellungen, Überzeugungen, Qualitäten, auch seine sexuelle Orientierung“ seien zu respektieren. Wenn man jedoch die „an sich richtige Forderung, jede Art von Diskriminierung zu unterbinden“, auf das Familienrecht übertrage, „nimmt man bedenkliche Konsequenzen in Kauf“, urteilen die Kirchenmänner. „Zentral muss es in dieser Frage immer um das Kindeswohl gehen. Die Identität jedes Menschen ist mit dem eigenen Vater und der eigenen Mutter untrennbar verknüpft“, heißt es in der Erklärung. „Und das Kind leidet am meisten, wenn Familien zerbrechen oder wenn es nicht in der Geborgenheit der Familie im Sinne der Ehe zwischen Vater und Mutter aufwachsen kann.“

Die Politik hat angekündigt, das entsprechende Gesetz im Sinne des Richterspruches zu ändern. Die SPÖ möchte aber eine große Reform: dass homosexuelle Paare heiraten und Kinder adoptieren dürfen. Die ÖVP lehnt das ab. Sie will nur die Stiefkind-Adoption ermöglichen. Im Frühjahr soll es den Gesetzesentwurf geben.

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