Ab 2015 direkterer Weg zum Höchstrichter möglich

Ab 2015 direkterer Weg zum Höchstrichter möglich
Das VfGH-Gesetzespaket wurde am Mittwoch im Nationalrat einstimmig beschlossen.

Der Nationalrat hat am Mittwoch einstimmig ein Gesetzespaket zum Verfassungsgerichtshof beschlossen. Streitparteien können sich mittels Gesetzesbeschwerde künftig direkt an den VfGH wenden. Außerdem wird festgeschrieben, dass Verfassungsrichter ihre Nebentätigkeiten offenlegen müssen.

Mit der Neuregelung wird es Verfahrensparteien ab 1. Jänner 2015 sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht möglich sein, sich gegen das erstinstanzliche Urteil beim Höchstgericht zur Wehr zu setzen. Allerdings sind dabei zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Keine Anrufung des Verfassungsgerichtshofs ist etwa bei der Kündigung von Mietverträgen oder Verfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz möglich. Einigkeit herrschte unter den Fraktionen auch hinsichtlich der Regelung, dass Verfassungsrichter Nebentätigkeiten veröffentlichen müssen. Außerdem wurde gesetzlich verankert, dass sich Verfassungsrichter enthalten und von einem Ersatzmitglied vertreten lassen müssen, wenn sie aufgrund ihres Nebenjobs befangen sein könnten.

Dank und Lob aller Fraktionen

Alle Debatten-Beiträge äußerten sich generell sehr positiv zu den Beschlüssen. Der zuständige Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) sagte, er sei sehr froh, dass man den letzten Ausbau des Rechtsschutzes und der Rechtsstaatlichkeit nun geschafft habe und dankte allen Fraktionen. Ebenso haben die Verfassungssprecher von ÖVP und FPÖ das Paket begrüßt. Die Grüne Abgeordnete Daniela Musiol sagte, der Beschluss sei ein "gutes Beispiel, wie man Reformen im Parlament gestalten kann - und wie es vielleicht auch öfter gehen könnte".

Stronach-Dringliche

Ab 2015 direkterer Weg zum Höchstrichter möglich
ABD0009_20141119 - WIEN - ÖSTERREICH: Team Stronach-Klubchefin Kathrin Nachbaur am Mittwoch, 19. November 2014, im Rahmen einer Nationalratssitzung im Parlament in Wien. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

Bundeskanzler Werner Faymann hat in der anschließenden Beantwortung der "Dringlichen Anfrage" des Team Stronach keine großen Neuigkeiten zur Steuerreform verkündet. Zeitplan und Volumen seien so weit vorbereitet, eine Reihe von Modellen sei in Arbeit. Beharrt wurde von Faymann auf Vermögenssteuern, "damit es gerecht wird". In der Begründung der "Dringlichen" hatte Team Stronach-Klubobfrau Kathrin Nachbaur harsche Kritik an der Regierung geübt, die als "Managementteam des Landes" versagt habe. Denn eine Regierung müsse Rahmenbedingungen schaffen, dass die Wirtschaft floriere, Arbeitsplätze entstünden und mehr Wohlstand im Land geschaffen werden könne.

Faymann verwies in seiner Gegenrede darauf, dass Österreich im europäischen Vergleich gut durch die Finanzkrise gekommen sei und die Maßnahmen zur Beschäftigung fortgesetzt würden. Alleine im kommenden Jahr entstünden 200.000 Arbeitsplätze etwa durch den Ausbau von Kinderbetreuung und Ganztagsschule, durch den Breitbandausbau oder die aktive Arbeitsmarktpolitik.

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