500 Mio. über Erbschaftssteuer? Wie die SPÖ das machen will

Bundeskanzler Christian Kern beim Erklären (allerdings nicht der Erbschaftssteuer).
Die SPÖ will den Pflegeregress über eine Erbschaftssteuer gegenfinanzieren. Woher sollen die 500 Millionen Euro dafür kommen? Und ist diese Zahl überhaupt realistisch? Ein Faktencheck.

Es klingt schon etwas gar mickrig. Gezählte 24 Erbschaften von über einer Million Euro wurden 2007 – im Jahr bevor die Erbschaftssteuer in Österreich abgeschafft wurde – vom Finanzamt erfasst. Der Betrag, der dadurch abgeführt wurde, war denkbar überschaubar: 8,8 Millionen Euro waren das damals.

Zehn Jahre später will die SPÖ jetzt mehr als das 55-Fache, stolze 500 Millionen Euro, lukrieren. Wie will sie das schaffen? Geht das überhaupt? Und wen trifft so eine Steuer?

Seit die SPÖ ihren Kriterienkatalog präsentiert hat, stehen diese Fragen im Raum. Genaue Erklärungen zu den Rahmenbedingungen kamen bis dato aber auch aus der SPÖ kaum. Nur soviel: Mit einer Erbschaftssteuer ab einer Million Euro will man vor allem die Abschaffung des Pflegeregresses finanzieren. Also haben wir die wichtigsten Antworten zum Erbschaftssteuermodell der SPÖ zusammengetragen.

Hinweis: Hier geht's zur Gegenfinanzierung der ÖVP

Wieso waren's 2007 nur 24 Erbfälle?
Die alte Erbschaftsteuer sah großzügige Ausnahmen für Finanzvermögen vor. So wurden zwar Bargeldvermögen und Lebensversicherungssummen besteuert, Sparbücher und Girokontenguthaben aber nicht. Der Hauptgrund, weshalb 2007 Erlöse von insgesamt nur 111,5 Millionen Euro (8,8 Millionen davon kamen aus Erbschaften über der nunmehrigen Millionengrenze) erzielt wurden, liege jedoch an den veralteten Einheitswerten, die zur Berechnung des Grundvermögens herangezogen wurden, erklärt Wifo-Expertin Margit Schratzenstaller. Hier wurde ab 2001 der dreifache Einheitswert berechnet – vom tatsächlichen Verkehrswert, also jenem Wert, den eine Immobilie im Falle eines Verkaufs am Markt erzielen würde – war das jedoch weit entfernt.

Wieso wurde die Erbschaftssteuer überhaupt abgeschafft?
Das Ende der Erbschaftssteuer in Österreich war weniger eine politische Entscheidung, als vielmehr einem Spruch des Verfassungsgerichtshofs geschuldet. 2007 stellte dieser eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Grundvermögen gegenüber anderen Vermögenswerten, die zu ihrem Marktwert bewertet wurden, fest. Statt das Bewertungsverfahren zu reformieren, schafften ÖVP und SPÖ die seit 1955 existierende Erbschaftssteuer dann aber gleich ab.

Welche Bewertungsgrundlage will die SPÖ?
Auf Basis des Verkehrswertes errechnete Stefan Humer vom Forschungsinstitut Economics of Inequality der Wirtschaftsuniversität Wien für 2010 bei 30.000 Erbschaften bereits 600 Steuerfälle über einer Million. 2015 wäre bereits mit 1.000 Fällen von über einer Million zu rechnen gewesen. Genau hier will man im neuen Modell ansetzen, heißt es aus der SPÖ – und verweist auf den Bericht der Steuerreformkommission 2014, wo der aktuelle Vorschlag bereits durchdiskutiert wurde. Als Berechnungsgrundlage für die 500 Millionen Euro wird dort der tatsächliche Verkehrswert vorgeschlagen.

Gibt es bereits Vorbilder zur Berechnung?
Wie praktikabel diese Methode ist, könnte die neue Grunderwerbssteuer zeigen, die bei Vererbungen und Schenkungen von Immobilienvermögen seit Aussetzung der Erbschaftssteuer ersatzweise erhoben wird. Hier habe man sich 2016 bereits auf den Grundstückswert geeinigt, erinnert Wifo-Experten Schratzenstaller. Im Gesetz wird dabei auf den Immobilienpreisspiegel zur Orientierung verwiesen, oft werden jedoch auch Schätzgutachten erstellt. 2019 sollen die Erfahrungen mit diesem Bewertungsverfahren evaluiert werden.

Welche Steuersätze werden fällig?
Ab einer Million des so bemessenen Erbes soll laut SPÖ ein Steuersatz von 25 Prozent anfallen, ab fünf Millionen 30 und bei Erbschaften über zehn Millionen fallen 35 Prozent Steuern an. Privatstiftungen sollen mit einer sogenannten Erbschaftsäquivalentstiftung zur Kasse gebeten werden,

Wer wäre davon betroffen?
Laut SPÖ-Angaben wären bei Erbschaften von über einer Million 97 bis 98 Prozent der Österreicher nicht betroffen - eine Angabe, die mit Stefan Humers Modellrechnung grundsätzlich überein stimmt. Besteuert werden soll im Übrigen nicht der Erbfall, sondern der Erbe. Bei einer Erbschaft von zwei Millionen Euro, die zu gleichen Teilen auf zwei Erben aufgeteilt wird, würden also keine Steuern anfallen.

Und was ist mit den Betrieben?
In ihrem Plan A hält die SPÖ auch fest, wie sie sich die Erbschaftssteuer bei Betriebsübergaben vorstellt. Die Erbschaftssteuer soll grundsätzlich über zehn Jahre gestundet werden können, Klein-und-Mittel-Unternehmen - sogenannte KMUs - sollen jedoch bevorzugt behandelt werden. Auf KURIER-Nachfrage heißt es, man könne sich hier eine Lösung nach deutschem Vorbild vorstellen. Dort einigte sich die Koalition erst vergangenen Sommer auf eine Neuordnung der Steuer. Unternehmenserben sind seitdem nach wie vor weitgehend von der Erbschaftsteuer befreit, müssen jedoch höhere Auflagen erfüllen. Hat etwa ein Betrieb mehr als 15 Beschäftigte, muss der Erbe nachweisen, dass die Lohnsumme innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb insgesamt 400 Prozent der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet.

Damit wären die Grundbedingungen der SPÖ für eine neue Erbschaftssteuer geklärt.

Aber lassen sich damit wirklich 500 Mio. Euro lukrieren?
Eine erste Antwort liefert bereits der Bericht der Steuerreformkommission selbst, wo die 500 Millionen Euro grundsätzlich auch aus dem Bundesministerium für Finanzen bestätigt werden. Jedenfalls ist in dem Bericht dazu folgender Satz zu lesen: "Dieses Aufkommen wird vom BMF bestätigt." Mehr nicht. Eine genaue Modellrechnung liege nicht vor, heißt es dazu auf Nachfrage des KURIER aus dem Ministerium. Wie man die 500 Millionen Euro dann bestätigen konnte? Nur so viel: Dabei habe es sich wohl eher um eine Überschlagsrechnung gehandelt.

Wie genau sind die Berechnungen?
Genaue Berechnungen sind überhaupt schwierig. Gestorben wird eben nicht nach Plan, die Schwankungen bei Erbschaften sind massiv. Auch in Deutschland, wo die dortige Erbschaftssteuer ein deutlich größeres Volumen ausmacht. Stolze sieben Milliarden Euro nahm der deutsche Finanzminister im vergangenen Jahr damit ein – das entspricht einer Steigerung von 60 Prozent (und einem Anteil am BIP von 0,2 Prozent - im Vergleich zu 0,14 Prozent in Österreich) . Auch deshalb betont man in der SPÖ, dass es sich bei den angepeilten 500 Millionen Euro um einen Mittelwert über mehrere Jahre hinweg handle.

Da die Erbschaftssteuer seit 2008 nicht mehr erhoben wird, gibt es in Österreich dazu schlicht keine genauen Daten zu den übertragenen Erbschaften mehr. Seit 2010 führt jedoch die Österreichische Nationalbank eine Vermögenserhebung durch – und zwar in Form einer repräsentativen Umfrage. Die ganz großen Vermögen sind mit dieser Erhebungsmethode – bei der es sich um eine freiwillige Selbstauskunft handelt - nur schwer zu erfassen. "Der reichste Haushalt im Datensatz gab 2013 ein Vermögen von 15 Millionen Euro an", erklärt Humer. "Die 'wahren Reichen' fehlen also", beschreibt Humer die methodische Untererfassung des Vermögens.

Anhand der Daten der OeNB lassen sich aber zumindest Näherungswerte errechnen, was Stefan Humer 2014 in einer eigenen Modellrechnung auch getan hat. Sein Fazit: „Die 500 Millionen sind - bei Verzicht auf großzügige Ausnahmen - eher konservativ geschätzt“, sagt Humer zum KURIER.

Wie wird sich das Erbvolumen entwickeln?
Vor allem das Erbvolumen wird in den kommenden Jahren weiter massiv steigen. Um das Zweieinhalbfache, um genau zu sein. "2010 machte das Erbvolumen zirka 10 Milliarden Euro aus, 2040 wird es auf über 25 Milliarden steigen", erklärt Humer.

Denn zum einen kommt die Babyboomergeneration zunehmend in das Alter, in dem statistisch mit vermehrten Erbfällen zu rechnen ist – die Experten sprechen hier von der altersspezifischen Mortalitätsrate. Und zum anderen sei diese Generation auch noch deutlich vermögender als die Nachkriegsgeneration der heute 70- bis 80-Jährigen.

Wie passt das mit dem Pflegeregress zusammen?
Es ist diese demografische Entwicklung, weshalb die Verknüpfung mit dem Pflegethema für Humer durchaus Sinn ergibt. Denn grob gesagt steigt der Pflegebedarf parallel zum Erbvolumen. "Das wäre eine doppelte Dividende" - die zusätzlichen Einnahmen aus der Erbschaftssteuer könnten neben der Entlastung des Faktors Arbeit auch als Stabilisator für ein zunehmend beanspruchtes Pflegesystem dienen, meint Humer.

Die SPÖ koppelt die Einführung einer Erbschaftssteuer inzwischen nicht mehr an die Abschaffung des Pflegregresses. Als Gegenfinanzierungsvorschlag bleibt der politische Dauerbrenner freilich bestehen. Wie das Erben im internationalen Vergleich geregelt ist, lesen Sie hier.

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