FPÖ: Noch ein heikler Fall

FPÖ: Noch ein heikler Fall
Nach der Causa Königshofer: Brisanter Inhalt des Strafantrags gegen den steirischen FPÖ-Chef Kurzmann.

Mit dem Rauswurf Werner Königshofers hat sich die FPÖ eines Mannes entledigt, der immer wieder mit hetzerischen Aussagen von sich reden machte. Doch erst jetzt, nachdem er die Anschläge von Oslo der "islamistischen Gefahr" gegenübergestellt und sie mit Abtreibungen verglichen hatte, sagte Heinz-Christian Strache seinem Gesinnungsfreund Adieu.

Damit verschafft er sich nur eine Atempause. Denn im Herbst wird Gerhard Kurzmann, Straches Statthalter in der Steiermark (der derzeit in Norwegen urlaubt), vor Gericht gestellt. Mit dem "Moschee Baba"-Spiel hatte er im Wahlkampf 2010 Aufsehen erregt. Für die Staatsanwaltschaft Graz ist das Internet-Spiel ein klarer Fall von Verhetzung. Kurzmann wird als Anstifter geführt. Mit angeklagt ist der Schweizer Werbeexperte Alexander Segert. Er adaptierte sein Schweizer Spiel "Minarett attack" für die FPÖ. Statt Schweizer Kulissen war der Schlossberg zu sehen.

Der 20 Seiten lange Strafantrag ist von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium abgesegnet worden. Wichtig ist der Anklagebehörde, Wirkung und Absicht des Spiels zu untermauern. Auf Muezzins zu zielen, Minarette und Moscheen zu versenken, sei vom Muster her einem Schießspiel gleichzusetzen. Brisant angesichts der Debatte über Wurzeln von Terror: "Es wird der Eindruck einer unaufhaltsamen Islamisierung erzeugt." Die Angst vor einer islamistischen Bedrohung werde in der Bevölkerung geschürt, eine Religionsgemeinschaft werde herabgewürdigt. Strafdrohung für Verhetzung: bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Königshofer unterdessen will gegen den Ausschluss kämpfen. "Ich will wissen, was in dem Bescheid drinnen steht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es etwas Gravierendes gibt", sagte er dem KURIER. Er möchte noch mit Strache reden. Bleibt es beim Auschluss, was erwartet wird, ließ Königshofer entgegen ersten Ankündigungen offen, ob er als wilder Abgeordneter im Hohen Haus verbleibt.

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