ELGA: Weitere Verzögerungen zu erwarten

Reinhold Mitterlehner (VP), 3 von 5 Der oft als potenzieller ÖVP-Chef gehandelte Wirtschafts- und Familienminister wurde nach dem Pröll-Abgang „nur“ Vize-Parteichef. Als Erfolg kann Mitterlehner das Ökostrom-Gesetz verbuchen, das von den Grünen mitbeschlossen wurde. Mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer bildet der Routinier eine Profi-Achse. Die Bewährungsprobe kommt 2012: Das Duo muss bei Förderungen und Pensionen sparen.
Das Gesetz für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) wird sich noch einige Monate verzögern, so Wirtschaftsminister Mitterlehner.

Im Jahr 2015 soll die elektronische Gesundheitsakte ELGA laut Plan verpflichtend für alle Kassenärzte, öffentliche Krankenhäuser und - in Form der E-Medikation - für Apotheken in Vollbetrieb gehen. Schon im Sommer 2013 soll das Internet-Portal für die Patienten zur Verfügung stehen, bei dem jeder bereits vor dem Start seinen Ausstieg aus ELGA bekanntgeben kann. Das entsprechende ELGA-Gesetz, eigentlich eine Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz, war rund um den Jahreswechsel erwartet worden – nun heißt es weiter warten. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner glaubt, dass die Angelegenheit sich noch "ziehen" werde, weil sich die Ärztekammer doch "schon relativ stark positioniert hat", im Frühjahr in der Ärztekammer Wahlen stattfinden und die Standesvertretung "daher die Position nicht unmittelbar verlassen wird".

Bund, Länder und Sozialversicherungen stehen hinter dem elektronischen Akt, heftige Kritik übt die Ärztekammer. Einen ersten Gesetzesentwurf hatte Gesundheitsminister Alois Stöger bereits zu Jahresbeginn vorgelegt. Dieser wurde in der Begutachtung nicht nur von den Ärzten, sondern auch von Datenschützern regelrecht zerpflückt. Im neuen Text soll nun eine verpflichtende elektronische Identitätsüberprüfung, der Ausschluss geheimer psychiatrischer Daten und genetischer Analysen, eine einfachere Widerspruchsregelung, eine längere Speicherdauer der Daten und die Einbindung auch der Pflegeeinrichtungen vorgesehen werden. Österreichs oberste ELGA-Beauftragte Susanne Herbek hofft auf einen baldigen Regierungsbeschluss für die elektronische Gesundheitsakte.

Für Mitterlehner hakt es nicht nur an der Ärztekammer, sondern auch an Problemen, wie man den Datenschutz und die Kosten festlege, wie er auf eine entsprechende Frage meinte. Es gebe eine Reihe von Problemen, die im Begutachtungsverfahren aufgetreten seien und die man lösen müsse. Grundsätzlich sehe man ELGA positiv.

ELGA

Um welche Daten und Befunde geht es? Zunächst werden ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde sowie eine Medikamentenübersicht abrufbar sein, weitere (Notfalldaten, Anamnese, Impfpass, aber auch Patientenverfügungen oder Widersprüche zu Organtransplantationen) sollen folgen. Die Daten bleiben dezentral (also etwa in den Spitälern) gespeichert und werden über ELGA zusammengeführt.

Wie steht es um die Datensicherheit? Das Gesundheitsministerium sieht sie durch höchste Sicherheitsstandards gewährleistet, Datenschützer haben aber Zweifel - auch, weil das System sehr komplex werden könnte. Jedenfalls will man sicherstellen, dass nur Gesundheitsdiensteanbieter auf die Daten eines Patienten zugreifen dürfen, die einen Behandlungskontext nachweisen können. Damit soll etwas das Schnüffeln in Promi-Akten unterbunden werden. Alle Zugriffe sollen protokolliert werden, der Datenverkehr über gesicherte Netze laufen. Bei Missbrauch von ELGA-Daten drohen Strafen.

Wann geht es los? Erste Schritte könnten bis Mitte 2013 umgesetzt sein, mit Anfang 2015 will Gesundheitsminister Alois Stöger eine ELGA-Verpflichtung für Vertragsärzte, Spitäler und Pflegeeinrichtungen einführen. Auch die E-Medikation in den Apotheken soll zu diesem Zeitpunkt in Vollbetrieb sein. 2017 sollen Privatkrankenhäuser dabei sein, 2022 auch Zahnärzte und Wahlärzte (ohne Kassenvertrag). Noch fehlt allerdings das ELGA-Gesetz, Stöger hat seinen überarbeiteten Entwurf immer noch nicht vorgelegt.

Welche Patienten sind mit dabei? Alle, die sich mit E-Card zu einer Behandlung anmelden. Ausgenommen ist nur, wer sich abgemeldet hat, wobei auch nur einzelne Befunde oder Behandlungsfälle (z.B. Schwangerschaftsabbrüche) ausgeblendet werden können. Mit der Bürgerkarte erhalten Patienten via Internet Zugriff auf ihre eigenen Daten (auch Protokolldaten, wer sich wann welche Befunde angesehen hat). Kritiker würden eine "Opt-in"-Lösung bevorzugen, also eine Teilnahme nur auf Antrag.

Wer kann darauf zugreifen? Ärzte und andere Gesundheitseinrichtungen, bei denen sich der Patient für eine medizinischen Behandlung via E-Card angemeldet hat, und zwar jeweils für 28 Tage. Apotheken haben nur Zugriff auf die Medikamentenübersicht (Stichwort E-Medikation), und dies nur für den aktuellen Tag. Für Arbeitgeber, Behörden, Versicherungen und Kassen-Chefärzten ist der Zugriff verboten und soll auch technisch nicht möglich sein. Das gilt auch für Betriebsärzte. Ärzte und Datenschützer verweisen jedoch auf 100.000 potenzielle Zugriffsberechtigte und haben Zweifel, ob der Datenschutz eingehalten werden kann.

Was bringt die ELGA? Das Gesundheitsministerium verspricht den Patienten einen unkomplizierten und sicheren Zugriff auf eigene Befunde, mehr Sicherheit (durch die E-Medikation) und höhere Behandlungsqualität (durch die bessere Verfügbarkeit der Daten) versprochen. Ärzten wird die Versorgung mit standardisierten patientenbezogenen Informationen in Diagnostik und Therapie und damit die Vermeidung von Fehlern in Aussicht gestellt. Auch Doppelbefunde und -medikationen mit allen negativen Auswirkungen sollen zurückgedrängt werden.

Wer steht hinter der ELGA? Bund, Länder und Sozialversicherung. Erste Beschlüsse wurden 2006 getroffen. Nach mehrjährigen Vorarbeiten gibt es seit 2010 die für die Umsetzung zuständige ELGA GmbH.

Was kostet das alles? 130 Mio. Euro in den Jahren 2010 bis 2017, ab 2018 sollen die laufenden Kosten laut Ministerium 18 Mio. Euro pro Jahr betragen. Gleichzeitig verspricht man sich eine Kostendämpfung von 129 Mio. Euro pro Jahr. Die Patienten müssen für die Teilnahme nicht zusätzlich zahlen.

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