Deutsche Erbschaftssteuer gekippt

Höchstgericht will strenge Kriterien für Befreiung großer Vermögen.

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe sieht bei der Erbschaftsteuer Bedarf für Nachjustierungen. Es hat in einem Urteil am Mittwoch dem Gesetzgeber aufgetragen, bis Mitte 2016 die Bedingungen zu präzisieren, unter denen große Betriebsvermögen steuerfrei gestellt werden.

Derzeit müssen Unternehmenserben keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn sie das Unternehmen sieben Jahre lang weiterbetreiben und dessen Lohnsumme weitgehend erhalten bleibt. Damit sollen Betriebskapital und Arbeitsplätze nicht durch die Erbschaftssteuer gefährdet werden. In der Praxis erfolgte bisher die Befreiung quasi von Amts wegen, genaue Nachweise des Anspruchs waren nicht nötig. Das will das deutsche Höchstgericht verschärfen, weil sonst die Steuergerechtigkeit verletzt werde: Erben von Barvermögen müssen die Erbschaftssteuer voll zahlen.

Weiterhin nicht betroffen sind nach dem Richter-Spruch Familienbetriebe mit weniger als 20 Beschäftigten sowie landwirtschaftliche Betriebe.

"Dummensteuer"

In der Wirtschaft hatte die Erbschaftssteuer bisher als "Dummensteuer" gegolten, weil sie relativ einfach auch dann umgangen werden konnte, wenn die Bedingungen dafür nicht vollständig gegeben waren. Auch war das Einbringen von voll steuerpflichtigem Privatvermögen in die Firmensubstanz bisher relativ leicht.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte: "Die Bundesregierung begrüßt das Urteil." Die Richter hätten lediglich einzelne Fragen der Abgrenzung beanstandet. Entscheidend sei, dass im Grundsatz die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen anerkannt wurden. Laut Schäubles Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) soll es "zu keiner höheren gesamtwirtschaftlichen Belastung kommen", also zu keinen höheren Einnahmen aus der Steuer. Die gehen ohnehin an die Länder.

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