Stichwort: Von Asylwerbern, Flüchtlingen und Migranten

Eine zentrale Begriffsdefinitionen in der Flüchtlingsdebatte.

Begriffe wie Flüchtling, Migrant und Asylwerber werden in der aktuellen Flüchtlingsdebatte häufig als Synonyme verwendet. Ihre unterschiedliche Bedeutung ist jedoch entscheidend. Sie weisen daraufhin, "ob Menschen vor Verfolgung oder Krieg geflüchtet oder ob sie aus anderen persönlichen Gründen nach Österreich gekommen sind", wie das Flüchtlingshochkommissariat UNHCR auf seiner Homepage betont.

ASYLWERBER/ASYLSUCHENDE: Als Asylwerber oder Asylsuchende werden alle Menschen bezeichnet, die in einem fremden Land Schutz vor Verfolgung suchen und einen Asylantrag gestellt haben. Sobald die Person diesen persönlich beantragt hat, gibt es bis zur Entscheidung über das Ansuchen im Regelfall faktisch einen Abschiebeschutz. Asylwerber oder Asylsuchende halten sich somit legal in Österreich auf. Der Begriff "Asylant" wird in diesem Zusammenhang ebenfalls verwendet, hat aber im Alltagsgebrauch eine abwertende Bedeutung bekommen.

Für Menschen auf der Flucht ist die illegale Einreise häufig die einzige Möglichkeit, überhaupt in ein anderes Land zu kommen, weil sie meist kein Visum erhalten. Sie müssen sich allerdings unverzüglich bei den Behörden melden um ihre illegale Einreise zu rechtfertigen. Ansonsten können sie wegen eines Verwaltungsvergehens - der illegale Grenzübertritt - belangt werden. Viele Personen, die über sogenannte Transitländer wie Ungarn oder Griechenland in die EU kommen, stellen keinen Asylantrag in ihrem Erstankunftsland, um der Dublin-III-Regelung der EU zu entkommen. Diese sieht vor, dass jenes Land für das Asylverfahren und die Betreuung verantwortlich ist, in dem Schutzsuchende erstmals europäischen Boden betraten. Andere EU-Staaten können sie in dieses "rückführen".

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Erstaufnahmezentrum Traiskirchen,Flüchtlingslager

FLÜCHTLINGE/ASYLBERECHTIGTE: Als Flüchtlinge werden alle Menschen bezeichnet, die im Asylverfahren den rechtlichen Status zugesprochen bekommen haben. In der Genfer Flüchtlingskonvention und im österreichischen Asylgesetz sind die Voraussetzungen, um in Österreich als Flüchtling anerkannt zu werden, genau festgelegt. Flüchtlinge haben fast die selben Rechte wie ein Österreicher, ihr Aufenthalt ist unbefristet.

Wie das Wort "Flüchtling" bereits impliziert, muss im Asylverfahren nachgewiesen werden, dass die Person in ihrem Herkunftsland aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt wird. Bestimmte Gruppen - wie z.B. Kriegsverbrecher - sind von dem Recht auf einen Flüchtlingsstatus ausgeschlossen. Personen, die Teil von Resettlement-Programmen sind, müssen keinen Asylantrag mehr stellen. Ihr Flüchtlingsstatus gilt bereits als gesichert.

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APA17338310-2 - 09032014 - AMMAN - JORDANIEN: ZU APA-TEXT CA - THEMENBILD - Der 12-jährige syrische Flüchtling Wahli in der Nähe von Mafraq (undatiertes Archivbild). In Jordanien haben derzeit rund 600.000 syrische Flüchtlinge Zuflucht gefunden. Etwa ein Viertel davon lebt in Flüchtlingscamps, die Mehrheit allerdings versucht in anderen Notquartieren über die Runden zu kommen.. +++ WIR WEISEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS EINE VERWENDUNG DES BILDES AUS MEDIEN- UND/ODER URHEBERRECHTLICHEN GRÜNDEN AUSSCHLIESSLICH IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEFÜHRTEN ZWECK ERFOLGEN DARF - VOLLSTÄNDIGE COPYRIGHTNENNUNG VERPFLICHTEND +++ APA-FOTO: HARRY CHUN/CARE

SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTE: Wird im Verfahren kein Fluchtgrund im Sinne der Genfer Konvention festgestellt und der Asylantrag abgewiesen, droht dem Asylsuchenden jedoch nachweislich Gefahr - wie etwa Menschen aus einem Bürgerkriegsland - bekommen sie den Status eines subsidiär Schutzberechtigten. Hier wird der völkerrechtliche Grundsatz des non-refoulement geltend gemacht. Dieser besagt, dass Flüchtlinge und Asylsuchende nicht dorthin zurückgeschickt werden dürfen, wo ihr Leben und ihre Freiheit bedroht sind oder ihnen Folter droht.

Subsidiär Schutzberechtigte verfügen nicht über die gleichen Rechte und Unterstützungsleistungen wie Flüchtlinge. Ein wesentlicher Unterschied ist etwa die zeitliche Befristung ihres Aufenthalts auf ein bzw. zwei Jahre - für Flüchtlinge gilt diese Befristung nicht.

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Displaced people from the minority Yazidi sect, fleeing violence from forces loyal to the Islamic State in Sinjar town, walk towards the Syrian border, on the outskirts of Sinjar mountain, near the Syrian border town of Elierbeh of Al-Hasakah Governorate in this August 10, 2014 file photo. To match Special Report MIDEAST-CRISIS/SPLITS REUTERS/Rodi Said/Files (IRAQ - Tags: POLITICS CIVIL UNREST CONFLICT)

MIGRATION/MIGRANTEN: Der Begriff Migration allein beschreibt den Prozess von Menschen, über Staatsgrenzen hinweg zu wandern, um dort (dauerhaft oder vorübergehend) zu leben und zu arbeiten. Touristen, Pendler (mit Arbeitsplatz im Ausland) oder Menschen, die kurzfristig in einem anderen Land angestellt sind, sind laut UN-Definition keine internationalen Migranten. Eine einheitliche, offizielle Definition in Österreich und der Europäischen Union gibt es jedoch nicht. Das liegt vor allem an den unterschiedlichen Sichtweisen zu der Frage, wer als Migrant bezeichnet wird und wer nicht.

Einige schließen jene Menschen von dem Begriff aus, die per Gesetz als Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte gelten. Andere beschreiben mit dem Begriff oft allein Menschen, die ihre Heimat aufgrund extremer Armut und Not verlassen müssen, oder sich wegen eines ökonomischen (wie Berufswechsel) oder anderen persönlichen Grundes in einem anderen Land niederlassen.

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