EU geht gegen Rechtsruck in Polen vor

Proteste in Warschau gegen das neue Mediengesetz Anfang Jänner.
Ist Polen auf dem Weg zum autoritären Staat? Die EU will das nun prüfen. Sanktionen drohen keine – noch.

Die Reformen der national-konservativen Regierung Polens sind umstritten und könnten jetzt auch Folgen haben. Die EU-Kommission startet ein Verfahren gegen Polen, erklärte Vizepräsident Frans Timmermans am Mittwoch. Sie will prüfen, ob die polnische Regierung Grundwerte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausheble. Solch ein Verfahren wird das erste Mal überhaupt eingeleitet.

Am Ende könnte Polen sogar von EU-Entscheidungsprozessen suspendiert werden. Aber derzeit drohen keine Sanktionen. Diese würden erst in Erwägung gezogen, wenn ein Staat die Werte der EU dauerhaft und in schwerwiegender Weise verletzt. So sieht es Artikel 7 im Vertrag der Europäischen Union vor (siehe Hintergrund unten).

"Wollen keine Polemik starten"

Soweit ist die Diskussion aber noch lange nicht: Die EU bemüht sich derzeit eher um Deeskalation und eine sachliche Rhetorik. Etliche Spitzenpolitiker, inklusive der deutschen Bundeskanzlerin Merkel, wollen keine Konflikte mit Polen. Timmermans spricht am Mittwoch davon, einen Dialog mit Polen starten zu wollen. "Man wolle die Probleme lösen und keine Polemik mit dem Verfahren starten", betonte er. Die EU-Kommission mache dies vor allem deshalb, um zu prüfen, ob verbindliche Urteile des Verfassungsgerichts in Polen derzeit geachtet würden. Dies sei "eine ernste Angelegenheit für jeden Rechtsstaat". Ziel sei es, die Lage "in objektiver Art und Weise zu klären", sagte Timmermans. Es könne "keine Demokratie und keine Grundrechte geben ohne Rechtsstaatlichkeit".

Der Verfahrenseinleitung gingen zwei Briefe nach Warschau voraus. In den Antworten "wurden nicht die konkreten Fragen, die ich angesprochen habe, beantwortet. Ganz spezifisch nicht, wo es um die Einhaltung der Urteile des höchsten polnischen Gerichts geht", sagte Timmermans. Das Verfassungsgericht erklärte im Dezember drei der Neubesetzungen für nichtig, ebenso die Verkürzung der Amtszeit für seinen amtieren Präsidenten und Vizepräsidenten. Polens Präsident Andrzej Duda hatte die fünf der Regierung nahestehenden Verfassungsrichter allerdings vereidigt. "Die Urteile des Verfassungsgerichts sind daher nicht umgesetzt worden, und die korrekte Zusammensetzung des Tribunals bleibt unter den staatlichen Institutionen umstritten", erklärte die Kommission am Mittwoch.

Der polnische Regierungssprecher Rafal Bochenek sieht in der EU-Prüfung aber keinen Grund zur Unruhe. "Das ist eine Standardprozedur, wir sollten da nichts dramatisieren", sagte er am Mittwoch vor Journalisten in Warschau.

Schwächung von Medien und Justiz

Die Regierung in Warschau steht unter anderem wegen einer Reform des Verfassungsgerichtes international unter Beschuss, die als Schwächung der unabhängigen Justiz gewertet wird. Auch ein viel kritisiertes Mediengesetz wurde eingeführt. Mit dem Gesetz wird künftig der Schatzminister und damit ein Mitglied der Regierung über die Besetzung der Direktorenposten in den öffentlich-rechtlichen Medien und bei der staatlichen Nachrichtenagentur entscheiden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes enden mit sofortiger Wirkung die Amtszeiten der Führungsmitglieder des öffentlich-rechtlichen Radios und Fernsehens. Gegen das Gesetz haben vier Journalistenorganisationen Beschwerde beim Europarat eingereicht. Kritiker sehen dies als Gefahr für die Unabhängigkeit der Journalisten.

Szydlo: "Demokratie geht es gut in Polen"

Die Nationalkonservativen unter Premierministerin Beata Szydlo regieren nach der Parlamentswahl im Oktober in Polen mit absoluter Mehrheit. Szydlo wetterte am Mittwoch im Parlament gegen "Verleumdungen" aus dem Ausland. Sie gab sich kämpferisch: "Wir werden keine Politik auf Knien führen". Polen würden "ungerechtfertigt Dinge vorgeworfen, die es in unserem Land nicht gibt", nämlich Verstöße gegen den Rechtsstaat. "Das ist nicht wahr. Der Demokratie geht es gut in Polen".

Mit der Entscheidung der EU-Kommission, eine Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen vorzunehmen, betritt die EU Neuland. Der nunmehr aktivierte "Rahmen für die Rechtsstaatlichkeit" besteht erst seit März 2014 und wurde nach dem Konflikt zwischen der national-konservativen Regierung in Budapest und der EU über mehrere strittige Verfassungs- und Medienrechtsreformen in Ungarn entwickelt.

Mit dem nunmehr eingeleiteten "Rechtsstaatlichkeitsrahmen" will die EU-Kommission den Konflikt mit Polen regeln, bevor die EU schwerere Geschütze auffahren müsste. Der Artikel 7 im Vertrag der Europäischen Union sieht nämlich im Fall von schwerwiegenden und dauerhaften Grundrechtsverstößen die Möglichkeit von Sanktionen vor, die bis zum Stimmrechtsentzug eines EU-Mitgliedslandes gehen können, wenn die anderen EU-Staaten dies einstimmig beschließen. Mit Vier-Fünftel-Mehrheit können die EU-Staaten einen schwerwiegenden Grundrechtsverstoß feststellen und Empfehlungen an das betreffende Land beschließen. Artikel 7 gilt als "Atombombe" in der EU und wurde bisher nie aktiviert.

Der vorgelagerte "Rechtsstaatlichkeitsrahmen" sieht drei Stufen vor: Bis März will die EU-Kommission Informationen sammeln und prüfen, ob eine "systemische Bedrohung" der Rechtsstaatlichkeit in Polen vorliegt oder nicht. Gelangt die Kommission zu der Auffassung, dass der Rechtsstaat bedroht ist, tritt sie mit Polen in einen formellen Dialog, in dem sie in Form eines Gutachtens ihre Auffassung erläutert.

In einem zweiten Schritt kann die EU-Kommission eine Empfehlung abgeben. Dann müsste Polen innerhalb einer von der EU-Kommission vorgegebenen Frist das Problem lösen. Die Empfehlung ist öffentlich. Erst in einem dritten Schritt könnte die EU-Kommission zur "Atombombe" Artikel 7 greifen und die anderen EU-Staaten und das Europaparlament einschalten, wenn Polen weiterhin nicht im Sinne der Brüsseler Behörde handelt.

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