Putin bleibt hart: "Kein MH17-Tribunal"

Die Umstände des Absturzes sind bis heute nicht eindeutig ungeklärt.
Der UN-Sicherheitsrat wird Mittwochabend trotzdem darüber abstimmen. Bei dem Absturz starben 298 Menschen.

Der russische Präsident Wladimir Putin hat in einem Telefonat mit dem niederländischen Regierungschef Mark Rutte ein internationales Tribunal zum Absturz der malaysischen Boeing MH17 erneut explizit abgelehnt. Ein solches Gericht wäre unzweckmäßig, sagte der russische Präsident dem Kreml zufolge.

Die Maschine der Malaysia Airlines war am 17. Juli 2014 über dem Kriegsgebiet Ostukraine vermutlich von einer Rakete abgeschossen worden. Alle 298 Menschen an Bord starben. Die Umstände sind nicht eindeutig geklärt. Da die meisten Opfer Niederländer waren, wurde das Land mit der Leitung der Ermittlungen beauftragt. Die Regierungen in Kiew und in Moskau beschuldigen sich gegenseitig, für den Abschuss verantwortlich zu sein.

Trotz der ablehnenden Haltung des Kremls wird der UN-Sicherheitsrat Mittwochabend über das Tribunal abstimmen. Vor allem die Niederlande und Malaysia, aber auch andere Staaten wie Australien fordern seit langem ein internationales Tribunal, um zu klären, wer für den Abschuss verantwortlich ist. Die von Russland unterstützten Separatisten hatten die Absturzstelle lange abgeschirmt und unabhängigen Gutachtern den Zugang verweigert.

Resolutionsentwurf

Ein Tribunal nach dem Resolutionsentwurf soll sich an denen für das frühere Jugoslawien und Sierra Leone orientieren. Dabei geht es nicht nur um die Untersuchung selbst, sondern auch darum, die Schuldigen hinterher zur Rechenschaft ziehen zu können, ohne dass sie durch nationales Recht geschützt werden. Es wäre ein supranationaler Gerichtshof, der keinem Land und keiner Regierung untersteht.

Der Ankläger des Tribunals würde zunächst die Ergebnisse eines internationalen Ermittlerteams, das nach dem Abschuss gebildet wurde, auswerten. Er könnte dann aber auch weitere Untersuchungen veranlassen. Kommt es zu einem Verfahren, könnte - im Gegensatz etwa zum deutschen Recht - auch in Abwesenheit des oder der Angeklagten verhandelt werden. Denn die Ermittler, Ankläger und Richter wollen nicht machtlos sein, wenn ein Land die Auslieferung eines Angeklagten verweigert.

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