Abschiebungen: Kickl sieht EuGH auf falschem Weg

Abschiebungen: Kickl sieht EuGH auf falschem Weg
Laut EU-Gerichtshof dürfen straffällig gewordene Flüchtlinge nicht abgeschoben werden, wenn ihnen im Herkunftsland Gefahr droht.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ist über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das den Status von Flüchtlingen stärkt, verwundert, wie er am Mittwoch vor dem Ministerrat sagte. Er werde sich die Auswirkungen des Urteils genau anschauen, er sehe aber keinen Grund, seinen Kurs zu ändern, so der Minister. Viel mehr sieht der Minister den EuGH auf dem falschen Pfad.

Es stelle sich die Frage, wer hier geschützt werden solle: Die eigene Bevölkerung oder Straftäter. "Ich bin mir nicht sicher, ob der EuGH sein Visier richtig eingestellt hat", sagte Kickl. Die Entscheidung, dass schwere Straftäter weiter Schutzstatus genießen und damit auch Sozialleistungen "ist sehr weit weg von dem, was sich die Bevölkerung erwartet", so Kickl.

Der EuGH hat befunden, dass die Aberkennung oder Verweigerung von Flüchtlingsrechten in einem EU-Staat nicht zur Folge haben darf, dass eine Person bei begründeter Furcht vor Verfolgung in ihrem Heimatland auch die Eigenschaft als Flüchtling oder die Rechte nach der Genfer Konvention verliert.

Drei Klagen

Drei Asylbewerber aus Cote d'Ivoire (Elfenbeinküste), dem Kongo und aus Tschetschenien hatten in Tschechien bzw. in Belgien geklagt. Ihnen war der Flüchtlingsstatus mit der Begründung verweigert bzw. aberkannt worden, dass sie wegen einer in diesen EU-Staaten begangenen besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurden. 

Diese Gerichte ersuchten den EuGH um Auslegung der EU-Anerkennungsrichtlinie. Nach dieser Richtlinie darf der Flüchtlingsstatus verweigert oder aberkannt werden, wenn es stichhaltige Gründe für die Annahme gibt, dass der Betroffene eine Gefahr für die Sicherheit oder für die Allgemeinheit darstellt.

Gleichzeitig aber sei unter Achtung der in der EU-Grundrechtecharta verankerten Rechte eine Zurückweisung in ein unsicheres Land ausschließen. Die EU-Richter sind auch der Ansicht, dass die Aberkennung oder Verweigerung der Rechtsstellung als Flüchtling nicht dazu führe, dass eine Person, die eine begründete Furcht vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland hat, auch die Eigenschaft als Flüchtling verliert.

Völkerrechtsexperte Ralf Janik betonte im Ö1-Morgenjournal, dass dieses Urteil in Österreich nicht viel ändern werde. "Schon davor durfte man niemanden abschieben, dem in dessen Herkunftsland Folter droht - ob Terrorist, Flüchtling oder Vergewaltiger." Das Urteil habe lediglich den Flüchtlingsschutz innerhalb der EU bekräftigt. 

Kickl und die rechten Probleme

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