Warum nur wenige Asylwerber abgeschoben werden

Nur 37.000 von 200.000 Ausreisepflichtigen wurden heuer abgeschoben
Krank, kein Pass, abgetaucht: Nur 37.000 von 200.000 Ausreisepflichtigen wurden 2016 rückgeführt.

Schnellere und konsequentere Abschiebungen – dieser Ruf aus der Politik ertönt jedes Mal, wenn die deutsche Flüchtlingspolitik auf dem Prüfstand steht.

So auch jetzt. Gerade weil der Attentäter von Ansbach kurz vor seiner Tat den Abschiebebescheid erhalten hatte, dieser aber noch nicht vollzogen war, plädiert die CSU wieder für ein rigoroseres Vorgehen in Sachen Rückführungen – und auch CDU-Kanzleramtsminister Peter Altmaier mahnt immer wieder, dass 2016 die Marke von 120.000 Rückführungen zu schaffen sein müsse.

Allein, was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis höchst kompliziert. Denn obwohl sich derzeit etwa 200.000 Ausreisepflichtige in Deutschland aufhalten, wurden im ersten Halbjahr 2016 nur 12.000 davon tatsächlich abgeschoben, weitere 25.000 verließen Deutschland freiwillig. Dass die Zahlen so niedrig sind, hat meist rechtliche Gründe: Bringt ein Asylwerber etwa ein ärztliches Attest, das ihm eine Reiseunfähigkeit bescheinigt oder ihn als psychisch krank ausweist, wird seine Rückführung temporär ausgesetzt – er gilt dann als geduldet; das war auch bei Mohammed Daleel, der für den Anschlag in Ansbach verantwortlich zeichnete , lange Zeit der Fall.

Keine Pässe

Ebenfalls geduldet wird, wer keine Dokumente vorzuweisen hat – das ist bei den meisten Asylwerbern der Fall, die eigentlich in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden sollten. Ohne Papiere sind viele Staaten nicht bereit, jemanden als Rückkehrer zu akzeptieren – besonders problematisch ist dies bei den nordafrikanischen Staaten. Das ist auch mit ein Grund dafür, warum die Regierung die Maghreb-Staaten in Bälde zu sicheren Herkunftsstaaten erklären will.

Daneben gibt es noch jene Fälle, in denen der Ausreisepflichtige am Tag der Abschiebung nicht anwesend, entweder weil er abtaucht oder freiwillig ausgereist ist, ohne dies bei den Behörden zu melden. Das war im Vorjahr bei etwa 50.0000 Personen der Fall.

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