Deutschland: Mordparagraf "ohne Nazi-Sprache"

Deutschland: Mordparagraf "ohne Nazi-Sprache"
In Berlin wurde die Reform des Mordparagrafen vorgestellt. Debatten vorprogrammiert.

Wie irre ist diese Reform?", titelt die nie um Meinung verlegene Bild-Zeitung. "Justizminister will das Wort „Mörder“ abschaffen!", geht es weiter. Es ist die Reaktion auf das Vorhaben des deutschen Justizministers Heiko Maas. Er will die Paragrafen zu Mord und Totschlag ändern, um gerechtere Urteile zu ermöglichen. Der Mordparagraf sei "bis heute vom Ungeist der Nazi-Ideologie geprägt", erklärte Maas anlässlich eines am Montag in Berlin vorgestellten Expertenberichts zu der geplanten Reform. "Wir wollen ein modernes Recht, das frei ist von der Sprache der Nazis", fügte er hinzu. In dem Bericht sollen die Experten eben vorschlagen, das Wort "Mörder" zu ersetzen.

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Maas will die Paragrafen zu den Tötungsdelikten unter anderem deshalb ändern, weil die aus der Nazi-Zeit stammenden Vorschriften zu Mordmerkmalen wie "niedrige Beweggründe" oder "Heimtücke" es Richtern oftmals nur "auf Umwegen" ermöglichten, angemessene Strafen zu verhängen. Der von Strafrechtsexperten erstellte, über 900 Seiten starke Abschlussbericht macht aber keine eigenen Vorschläge für eine Novellierung. Die von den 16 Experten erstellten unterschiedlichen Lösungsansätze sollen Maas zufolge vielmehr Grundlage für die parlamentarische Diskussion zur Reform der Mord- und Totschlagparagrafen schaffen.

Nach geltendem deutschen Recht muss mit lebenslanger Haft bestraft werden, wer etwa aus "niedrigen Beweggründen, heimtückisch" einen Menschen tötet. Damit steht etwa die Tötung eines Haustyrannen, der von seiner misshandelten Ehefrau im Schlaf mit einem Hammer erschlagen wird, rechtlich auf der selben Stufe, wie etwa ein vorsätzlicher Sexualmord. Das Expertenpapier sieht deshalb einen Reformbedarf bei Tötungen, die etwa auf anhaltenden, schweren Kränkungen der Opfer beruhen, oder Taten, die "in großer Verzweiflung" oder aus "tiefem Mitleid" begangen wurden.

Lebenslang bleibt

Maas betonte ausdrücklich, dass die Reform nicht darauf abziele, einen Menschen, der einen anderen tötet, grundsätzlich milder zu bestrafen. Es sei klar, dass das Höchststrafmaß von lebenslanger Haft auch künftig erhalten bleibe. "An diesem Prinzip werden wir nicht rütteln - und so sieht das ja auch die große Mehrheit der Experten", erklärte Maas. Die Empfehlungen der Kommission würden nun genau geprüft und dann ein Gesetzentwurf erstellt.

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