UNO

Assange: UNO-Gutachten ist "rechtlich bindend"

Julian Assange während seiner Pressekonferenz am 5.2.2015.
UN-Experten hatten seinen Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft als Freiheitsberaubung bezeichnet.

Wikileaks-Gründer Julian Assange hat das UNO-Rechtsgutachten, das seine jahrelange Botschaftszuflucht als Freiheitsberaubung eingestuft, als einen "Sieg" bezeichnet. Schweden und Großbritannien müssten nun entsprechend dieser Schlussfolgerung handeln und das Urteil umsetzen, sagte Assange via Video-Link am Freitag in London. Das Gutachten sei "rechtlich bindend", fügte er hinzu. Zudem liege keine Anklage gegen ihn vor.

Assange lebt seit über drei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London, um sich einem schwedischen Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu entziehen. UNO-Rechtsexperten bezeichneten dies als willkürliche Haft. Allerdings haben nur drei der fünf Mitglieder der Expertengruppe zugunsten des Wikileak-Gründers gestimmt.

Entschädigung

Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen, dass Assange sich frei bewegen kann. Zudem müsse er für die erzwungene Zuflucht in der Botschaft Ecuadors seit Dezember 2010 entschädigt werden. Die schwedische Regierung hat die Einschätzung des UNO-Gremiums sogleich zurückgewiesen. Assange habe sich freiwillig für seinen Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft in London entschieden, teilte die Regierung mit. "Die schwedischen Behörden haben auf seine Entscheidung, dortzubleiben, keinen Einfluss genommen. Herrn Assange steht es frei, die Botschaft zu verlassen", hieß es in der Stellungnahme.

Der heute 44-jährige Assange hatte 2014 bei dem Gremium unter Leitung des südkoreanischen Experten für internationales Recht Seong-Phil Hong Beschwerde eingereicht. Er machte geltend, dass er "willkürlich inhaftiert" sei, da er die Botschaft nicht verlassen könne, ohne von der britischen Polizei auf Antrag Schwedens festgenommen zu werden.

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