5000-Euro-Geldstrafe für Grasser

5000-Euro-Geldstrafe für Grasser
Weil er seinen Ex-Mitarbeiter Ramprecht beleidigt hat, muss KHG nun 5000 Euro Strafe zahlen. Grasser will in Revision gehen.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V) ist vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden. Grasser hatte den ihn in der Buwog-Causa belastenden Michael Ramprecht als "psychisch labil" bezeichnet und gemeint, Ramprecht benötige "dringend psychische Hilfe".

Nun wurde Grasser laut Ramprechts Anwalt Michael Pilz rechtskräftig zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Landesgericht hat damit die vom Handelsgericht ursprünglich verhängte Geldstrafe für Grasser von 1.000 Euro noch erhöht.

Grasser habe seine Berufung gegen das Versäumungsurteil des Handelsgerichtes (HG) Wien bereits am 18. Juni zurückgezogen, alle Entscheidungen der Gerichte in diesem Zusammenhang seien daher rechtskräftig, so der Rechtsanwalt von Grassers Ex-Mitarbeiter Ramprecht am Mittwoch gegenüber der APA. Für Ramprecht stelle das Urteil dessen Vertrauen in die Justiz wieder her. Die Behörden hätten den Versuch des Ex-Ministers, ihn zu beleidigen, mit der einzig richtigen Strafe beantwortet, berichtete Pilz von der Reaktion seines Mandanten.

Rechtsmittel

Grasser wird gegen die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro ein Rechtsmittel einlegen, kündigte dessen Anwalt Michael Rami am Mittwoch gegenüber der APA an. Die Entscheidung des Landesgerichts Wien sei nicht rechtskräftig, er werde dagegen Revisionsrekurs beim Obersten Gerichtshof (OGH) einlegen, sagte Rami. Bis zum Ende des Verfahrens müsse Grasser die verhängte Geldstrafe nicht bezahlen. Er sei sicher, dass Grasser letztlich obsiegen werde und keine Strafe gegen ihn verhängt werde, so der Anwalt.

Der Ex-Minister habe die Aussagen über den ihn belastenden früheren Mitarbeiter Michael Ramprecht im Korruptions-Untersuchungsausschuss des Parlaments am 17. April 2012 getätigt. "Grasser musste vor dem U-Ausschuss wahrheitsgemäß aussagen, weshalb es unzulässig ist eine Geldstrafe zu verhängen", argumentiert der Anwalt.

Das Verfahren gehe auf mehreren Ebenen weiter: Im Exekutionsverfahren habe er im Juni eine Impugnationsklage beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebracht, darüber sei noch nicht entschieden.

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