500.000 Österreicher müssen Waffen registrieren

Die EU zwingt Österreich zu einem zentralen Waffenregister. Die Folge: Millionen Waffen müssen jetzt registriert werden.
500.000 Österreicher müssen Waffen registrieren

Eigentlich weiß niemand, wie viele Waffen sich in Österreich in privater Hand befinden. Selbst das zuständige Innenministerium kann dazu keine Angaben machen. Der Waffenhandel schätzt jedoch, dass es sich um mehrere Millionen Gewehre und Pistolen handelt. Ein Problem ist, dass es neben Waffen, die völlig legal im Umlauf sind, eine Vielzahl von "illegalen" Schusswaffen gibt, für die der jeweilige Inhaber keine Berechtigung zum Besitz vorweisen kann.

Bald wird man konkretere Zahlen kennen. Denn die legal im Besitz befindlichen Maschinenpistolen, Sturmgewehre, Pumpguns, Pistolen, Revolver und Jagdgewehre muss das Innenministerium jetzt registrieren lassen. Das verlangt eine EU-Richtlinie. Die Erfassung der Waffen wird der Waffenhandel durchführen. Der will sich diese Tätigkeit jetzt auch bezahlen lassen.

Kurios ist, dass die Besitzer von Waffen der Kategorie "A" (Militärwaffen, Pumpguns, Sturmgewehre etc.) und Waffen der Kategorie "B" (Pistolen, Revolver, halbautomatische Schusswaffen etc.) zwar bei mehr als 100 Behörden registriert sind, aber gerade deshalb im Innenministerium niemand weiß, wie viele davon genau im Umlauf sind.

"Das ist mit ein Grund, warum wir die Waffen jetzt zentral erfassen wollen", sagt Karl-Heinz Grundböck vom Innenministerium. Seine Chefin, Johanna Mikl-Leitner, gibt die Kosten dieser umfassenden Registrierung mit knapp 740.000 Euro an. Der heimische Waffenhandel rechnet mit einem wesentlich höheren Betrag. Waffenrechtsexperte Georg Zakrajsek – er ist Obmann der mehr als 30.000 Mitglieder zählenden "Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht für Österreich" (IWÖ) – schätzt, dass drei bis vier Millionen Gewehre registriert werden müssen.

Die Waffenrechtsnovelle soll ab 1. Oktober 2012 in Kraft treten. Bis spätestens 30. Juni 2014 müssen dann sowohl alle Waffen der Kategorie "A", "B" aber auch "C" (Waffen mit gezogenem Lauf) und "D" (Schusswaffen mit glattem Lauf, Flinten) registriert sein. Wer sich den Weg zum Waffenhändler ersparen möchte, für den besteht die Möglichkeit, seine Waffen mittels Bürgerkarte online selbst zu registrieren.

"Österreich wird durch diese Waffenerfassungsaktion nicht sicherer. Straftaten werden, wie wir aus der Statistik wissen, zu mehr als 90 Prozent mit illegal im Besitz befindliche Waffen begangen", kritisieren Waffenhersteller Robert Glock und Waffenhändler Christian Johann Springer die anstehende Waffenregistrierung. Man nehme sich wieder die legalen Waffenbesitzer vor, anstatt den illegalen Besitz von Waffen härter unter Strafe zu stellen, argumentieren sie.Mehr als 100.000 Jäger ebenso viele Sportler und rund 300.000 Inhaber von Waffenpässen und -besitzkarten sind jetzt von dieser Waffengesetznovelle betroffen.

Anlassgesetz: Verbot der Pumpguns wirkungslos

Anlässlich der Waffenrechtsnovelle 1996 wurden die sogenannten Pumpguns verboten. Dabei handelt es sich um Schrotrepetiergewehre, die in den 90er-Jahren manchmal von Bankräubern verwendet wurden.

Der Gesetzgeber reagierte damals anlassbezogen und verbot sie, beziehungsweise zwang deren Besitzer sie registrieren und genehmigen (Waffenpass, Waffenbesitzkarte) zu lassen. Hunderte Pumpguns wurden abgegeben, etwa 2000 Pumpguns wurden registriert. Der Waffenhandel erklärte aber, dass seinerzeit in Österreich etwa 40.000 Stück verkauft wurden. Der Rest verschwand.Nicht verboten hat der Gesetzgeber damals die wesentlich gefährlicheren Schrotautomaten.

Kommentare