Breite Protestfront gegen Umwidmungen
Umstrittene Umwidmungen auf Freihalteflächen in Königstetten rufen erboste Grundbesitzer und die FPÖ auf den Plan.
SP-Mann Hermann übt Kritik, Ortschef Nagl winkt ab
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Betroffene fühlen sich um den Wert ihrer Grundstücke gebracht und wollen bis zum Verfassungsgericht ziehen; die Causa führte sogar zu einer Anfrage im NÖ-Landtag. Bürgermeister Roland Nagl (ÖVP) winkt allerdings ab: Es gebe nur neun Fälle, in denen den Wünschen der Betroffenen nicht zumindest teilweise stattgegeben wurde. Eine großflächige Überarbeitung der Raumordnung erhitzt die Gemüter in Königstetten.
Der Reihe nach: Im Frühsommer 2009 beschloss die Marktgemeinde mit den Stimmen der VP-Mehrheit einen neuen Flächenwidmungsplan; "ein Usus für eine Wienerwald-Gemeinde", wie Ortschef Nagl betont. Im Paket enthalten war die Umwidmung von Dutzenden Grundstücken von "Grünland Landwirtschaft" auf "Grünland Freihaltefläche". Letztere Widmung ermöglicht zwar ebenfalls Landwirtschaft, untersagt aber jegliche Bebauung. Selbst landwirtschaftliche Nutzbauten wie Weingarten-Hütten oder Geräteschuppen dürfen nicht errichtet werden.
"Wir haben auf den Schutz des Biosphärenparks Wienerwald ebenso Rücksicht genommen wie auf künftiges Wachstum unserer Gemeinde im flachen Land", sagt Nagl.
39 Einwendungen
Nichts desto trotz blieben Proteste nicht aus: Die Opposition im Ortsparlament sprach sich gegen die Umwidmung aus, 39 Betroffene wollten nicht hinnehmen, dass ihre Liegenschaft nun als "Freihaltefläche" gilt und gaben Stellungnahmen oder Einwendungen ab - das Rechtsmittel des Einspruchs gibt es bei Widmungsfragen nicht.
"Ich habe bei der Bank gefragt. Wenn ich einen Kredit brauche, könnte ich mein Grundstück nur noch mit einem Zehntel jenes Betrags belehnen, den ich vor der Umwidmung bekommen hätte", ärgert sich ein Betroffener, der anonym bleiben will. Gemeinsam mit anderen überlegt er einen Gang zum Verfassungsgerichtshof: "Weil nicht einzusehen ist, dass bei vielen Grundbesitzern umgewidmet wurde, bei anderen aber nicht."
SPÖ-Gemeinderat Ernst Hermann - er hat selbst einen Obstgarten, der zur "Freihaltefläche" umgewidmet wurde - weiß von "Anwälten in Wien" deren Immobilien in Königstetten von der Umwidmung ausgenommen worden seien.
Fragner
FPÖ-Klubchef Gottfried Waldhäusl stellte im Herbst eine Anfrage im Landtag, darin ist von der beruflichen Zukunft der vielen in der Region lebenden Fragner ebenso die Rede wie vom Grundstück der Mutter des Bürgermeisters, das ausgenommen worden sei.
Nun, "Fragner" (Kleinbauern, die ihre Produkte selbst verkauft haben; Anm.) gibt es längst keine mehr und für das Grundstück seiner Mutter hat Roland Nagl eine einleuchtende Erklärung: Das seit fast 30 Jahren darauf stehende Wohnhaus wurde - vor Nagls Amtszeit - zu einem "Erhaltenswerten Gebäude im Grünland" (GEB) ernannt. Und alle Grundstücke mit GEB waren im Vorjahr von der Umwidmung ausgenommen. "Sonst dürfte man dort nicht einmal mehr einen Carport vor sein Haus bauen."
Einfach so darf man übrigens auch bei "normaler" Grünland-Widmung nicht bauen. Erlaubt sind dort nur landwirtschaftliche Gebäude, und auch dafür müssen ganz besondere Bedingungen erfüllt sein. Nagl: "In den vergangenen 20 Jahren gab es in Königstetten nur fünf solcher Bauführungen."





