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Donnerstag, 18. März 2010

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Pfingstsonntag zu den Urnen?

Nach 2. und 30. Mai kommt jetzt ein neuer möglicher Termin ins Spiel: Am Pfingstsonntag, 23. Mai, könnte gewählt werden.

Wahlurne Wann der Urnengang stattfindet, ist noch unklar. DruckenSendenLeserbrief
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Die Suche nach dem Termin für die Landtagswahl nimmt Züge eines Auszählreims an. Nach dem von der SPÖ favorisierten 2. Mai und dem vom zuständigen Regierungsmitglied, ÖVP-Vizelandeshauptmann Franz Steindl, vor drei Wochen überraschend verkündeten 30. Mai, wird in der ÖVP nun über den 23. Mai nachgedacht. Nach zwei Gutachten von Verfassungsexperten sind nämlich der rote wie der schwarze Wunschtermin als zu früh und zu spät sprichwörtlich an den Rand gedrängt. Der Pfingstsonntag könnte als Kompromiss - als 2. Wahl - übrigbleiben.
Experten Nachdem der Wiener Verfassungsrechts-Professor Heinz Mayer in seiner Expertise im Auftrag der SPÖ zum Schluss gekommen war, dass bei Ausschöpfung aller Fristen der 9. Mai (Muttertag) der frühestmögliche Wahltermin und der 30. Mai zu spät wäre, hat der ÖVP-Landtagsklub beim Grazer Rechtsexperten Klaus Poier nun ein "Gegengutachten" eingeholt.

"Dass der 30. Mai (...) als verfassungswidrig anzusehen ist, kann (...) nicht von vornherein angenommen werden", widerspricht Poier in seinem sechsseitigen Gutachten Mayer. Für Poier ist "derjenige früheste Zeitpunkt zu wählen, an dem entsprechend der rechtlichen Vorgaben und praktischen Erfordernisse eine ordnungsgemäße Wahl durchgeführt werden kann." Der Assistenzprofessor an der Uni Graz sieht insbesondere bei den Fristenläufen Probleme, wenn die Zeit zwischen Ausschreibung der Wahl und Wahltag "knapp bemessen" ist. So könnte es dazu kommen, dass Wahlvorschläge der Parteien vor den Wählerverzeichnissen abgeschlossen werden und der Fall eintreten, dass eine Partei jemanden aufgestellt hat, der gar nicht wahlberechtigt und damit auch nicht wählbar ist. Fazit: Poier nennt zwar keinen konkreten Wahltermin, zumindest nach dem 2. Mai sollte er aber sein, das lässt sich herauslesen.

Ganz vom Tisch ist aber auch der rote Wunschtermin noch nicht, denn den Experten gilt der 2. Mai nur als höchst unsicher, wenn alle Fristen ausgeschöpft werden. Also auch die drei Wochen, die Steindl zwischen Inkrafttreten der Auflösung des Landtags (voraussichtlich am 17. Februar) und der Wahlausschreibung hat. Das müsste aber nicht sein. Das Rätselraten geht weiter.


Artikel vom 08.02.2010 23:13 | KURIER | Thomas Orovits


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