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Donnerstag, 18. März 2010

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Mord nach Beziehungsstreit: 18 Jahre Haft

Ein 24-Jähriger soll im Streit die Lebensgefährtin erstochen haben und wurde - nicht rechtskräftig - zu 18 Jahren Haft verurteilt.

Justiz Der 24-Jährige muss für 18 Jahre hinter Gitter. DruckenSendenLeserbrief
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Der junge Mann auf der Anklagebank wollte oder konnte sich nicht daran erinnern, was in der Nacht zum 15. Juni 2009 passiert ist. "Ich habe eine Flasche auf den Kopf bekommen." Dass er zum Messer griff und seine Freundin Pia Mercedes S., 21, erstochen hat, bestritt Christopher E. vehement.

Für seinen Anwalt Stefan Eigl gab es nur eine Erklärung: "Die Frau hat Selbstmord verübt." Auf der Tatwaffe gebe es auch keine Spuren seines Mandanten. Eine Version, die die Gutachter beim Prozess in Linz anzweifelten: "Das Opfer hatte sechs Stichwunden, zwei davon waren schwer."

Hassliebe

Ein Faktum stand außer Streit. Das Paar verband eine seltsame Hassliebe. Immer wieder gab es heftige und handgreifliche Auseinandersetzungen. Gegen Pia Mercedes wurde Tage vor der Tat sogar ein Betretungsverbot für die Wohnung ausgesprochen. Trotzdem trafen sich die Sportlerin und ihr Lebensgefährte wieder. Ein tödliche Rendezvous. In den Morgenstunden tauchte E. noch bei einem Freund in Linz auf, bat ihn um saubere Kleidung und erwähnte, dass er einen "Blödsinn" gemacht habe und ins Ausland flüchten wolle.


Verfolgung

Dann fuhr der Mann mit dem Pkw des Opfers in Richtung Deutschland davon. Eine Polizeistreife entdeckte den Leasingarbeiter und sein Fahrzeug auf der Autobahn bei Salzburg. Das Einsatzkommando bereitete den Zugriff vor, provozierte bei Allhaming einen Stau und konnte den mutmaßlichen Täter ohne Gefahr überwältigen. Der 24-Jährige war zunächst geständig. Beim Prozess beteuerte er, betrunken gewesen zu sein. Gegen diese Version sprachen aber die Besuche bei der Mutter und dem Freund. Beide sagten aus, dass Christopher zwar emotional, aber klar im Kopf war.

Die Geschworenen sahen das genau so und sprachen den 24-Jährigen einstimmig des Mordes schuldig. Den Eltern und dem Bruder des 21 Jahre alten Opfers wurden 11.000 Euro als Abgeltung des Trauerschadens zugestanden. Der Beschuldigte erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil - 18 Monate Haft - ist damit nicht rechtskräftig.

Artikel vom 09.02.2010 20:21 | KURIER |



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