Nur unkooperative Asylwerber einsperren
Ablehnungsfront gegen Fekters Asyl-Pläne Zum Hauptartikel
"Politische und verfassungsrechtliche Bedenken" plagen die SPÖ angesichts des Entwurfs der Innenministerin. Juristen teilen diese.
Maria Fekter glaubt unverdrossen an die Zustimmung der SPÖ
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Montag Abend hatte Innenministerin Maria Fekter der SPÖ ihre konkreten Pläne zur "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber übergeben.
Die Bedenken des Koalitionspartners haben sich dadurch nicht geschmälert. "Aus heutiger Sicht schließe ich es aus, dass man diesem Entwurf zustimmt", sagte SPÖ-Verteidigungsminister Norbert Darabos am Dienstag in der ZiB2. "Es geht ums Prinzip. Es geht um die Frage, ob man Menschen, die nichts getan haben, einsperren soll und darf", sagte er: "Ich bin dagegen." Darabos halte die von Innenministerin Fekter genannten sechs Wochen auf jeden Fall für zu lang.
Experten des Kanzleramts werden das Vorhaben nun auf seine Verfassungskonformität prüfen. Sollte die Vorlage verfassungswidrig sein, werde die SPÖ nicht zustimmen. Kanzler Werner Faymann sprach sich indessen für "Einzelfallprüfungen" aus. Eine generelle Anwesenheitspflicht bei Erstaufnahmeverfahren hält er für zu weitgehend. "Es gibt die verfassungsrechtlichen Bedenken dazu und es gibt die politischen Bedenken dazu".
Juristen des Kanzleramts würden sich nun mit beiden Ansätzen - jenen Fekters und jenen des Kanzlers - beschäftigen.
Fekter gab sich dennoch zuversichtlich, dass der Koalitionspartner ihrem Vorhaben letztendlich zustimmen werde. "Die SPÖ wird sich den Vorschlag genau anschauen und ihre Wünsche bekanntgeben. Ich gehe davon aus, dass sie das beschließen."
Vizekanzler Josef Pröll sagte, es gehe darum, gegen jene vorzugehen, die in die Illegalität abtauchen würden. "Asylrecht ist ein heiliges Recht, aber wer gegen dieses Recht verstößt, hat auch keinen Anspruch."
"Es ist Haft"
Verfassungsexperten bekräftigten am Dienstag ihre Zweifel. Bernd Christian Funk sieht darin einen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit. "Das ist eine Behübschung des Umstandes, dass es eine Haft ist", nannte es Heinz Mayer beim Namen. Theo Öhlinger wollte sich nicht festlegen, der Entwurf sei aber sicher "im Graubereich" zwischen verfassungswidrig und verfassungskonform.
"Ich sage nicht, dass das alles verfassungswidrig ist, aber es gibt eine Reihe offener verfassungsrechtlicher Fragen und Zweifel", sagte Funk. Er geht davon aus, dass in die persönliche Freiheit eingegriffen wird. In der ersten Stufe gebe es die Anwesenheitspflicht für maximal sieben Tage. Dabei handle es sich um eine unbedingte Verpflichtung, die nötigenfalls auch mit Zwangsgewalt durchgesetzt werde. "Hier stellt sich die Frage, ob die Betroffenen nicht in unnötiger Weise um ihren Rechtsschutz beraubt werden", so Funk.
Bernd Christian FunkIn einem zweiten Schritt gilt die "eingeschränkte Anwesenheitspflicht" für die Dauer des Zulassungsverfahrens. Funk kritisiert, dass es laut Entwurf hierfür keine zeitliche Beschränkung gibt. "Ich würde sagen 'Ja', es bleibt eine Form der Internierung. Außerdem sind hier die Ausnahmen zu eng gefasst. Es läuft auf das Eingesperrtsein hinaus", erklärte Funk. Der Verfassungsrechtler kritisierte auch die verbale Verharmlosung durch die Bezeichnung "Anwesenheitspflicht". Eine verbindliche Klärung könnte es jedenfalls nur durch die Höchstgerichte geben.
Ablenkungsmanöver
Bei den Oppositionsparteien sorgen Fekters Pläne wie zu erwarten für konträre Reaktionen. Während die Grünen die "Haftpläne" kritisieren und verfassungsrechtliche Bedenken äußern, fordert das BZÖ die Ministerin auf, Ankündigungen auch umzusetzen. Für die FPÖ ist der neue Vorstoß "nur schwammig".
Caritas-Präsident Franz Küberl sieht im Entwurf der Ministerin ein "Ablenkungsmanöver" von den wirklichen Problemen. "Was hier verharmlosend als Anwesenheitspflicht bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit ein Einsperren von Menschen, die nichts verbrochen haben.





