Fekter übergab SPÖ Asyl-Entwurf
Geht es nach der Innenministerin, müssen Flüchtlinge bis zu sechs Wochen in der Erstaufnahmestelle bleiben - sonst droht Schubhaft.
Innenministerin Fekter übergab den Gesetzesentwurf.
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Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) macht mit der "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber nun ernst. Die Ressortchefin hat ihren Begutachtungsentwurf für diese Kasernierung von Flüchtlingen Montagabend dem Koalitionspartner SPÖ übergeben. Fekter bleibt dabei, dass künftig grundsätzlich jeder Asylwerber bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle bleiben muss. Danach kann er sich bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens - im Maximalfall sechs Wochen - nur in Ausnahmefällen aus dem Zentrum bewegen. Verfassungsbedenken ortet das Innenministerium nicht.
Gebietsbeschränkungen für Asylwerber im Zulassungsverfahren gab es bereits bisher. Erst mit Jahresbeginn trat eine Gesetzesnovelle in Kraft, wonach sich der Flüchtling während des erstinstanzlichen Verfahrens nur noch in einem politischen Bezirk aufhalten darf, im Fall Traiskirchen ist das der Bezirk Baden. Bis dahin war diese Gebietsbeschränkung auf 20 Tage beschränkt. Die Diskussion um die Furcht der Eberauer Bevölkerung vor einem Erstaufnahmezentrum hat nun die Innenministerin bewegt, nochmals eine Verschärfung anzudenken.
Künftig werden alle Asylwerber verpflichtet, fünf Arbeitstage lang in der Erstaufnahme für Befragungen, Untersuchungen, Durchsuchungen, erkenntnisdienstliche Behandlung etc. zur Verfügung zu stehen. Liegt in dieser Phase ein Wochenende dazwischen, kann die Kasernierung eine Woche dauern. Will der Asylwerber die Erstaufnahmestelle (derzeit gibt es solche in Traiskirchen und Thalham) verlassen, kann er von der Polizei daran gehindert werden. Vorgesehen sind auch Geldstrafen von bis zu 5000 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafen.
Eingeschränkte "Anwesenheitspflicht"
Nach dieser Phase 1 tritt eine eingeschränkte "Anwesenheitspflicht" ein. Sie gilt für all jene Asylwerber, bei denen davon auszugehen ist, dass ihr Zulassungsverfahren negativ endet. Das kann beispielsweise sein, wenn sich herausstellt, dass im Rahmen des Dublin-Abkommens ein anderer Staat für das Verfahren zuständig wäre, oder wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland kommen.
In diesem Fall sind die Asylwerber zwar an sich verpflichtet, in der Erstaufnahmestelle zu bleiben, werden aber an deren Verlassen nicht direkt gehindert. Allerdings besteht dann für sie die Gefahr, in Schubhaft genommen zu werden. Gestattet ist das Verlassen in dieser Phase, wenn man der Ladung von Gerichten oder Verwaltungsbehörden folgen muss, es für eine bestimmte medizinische Behandlung notwendig ist oder wenn gesetzliche Fürsorge- und Beistandspflichten zu erfüllen sind sowie wenn die Person freiwillig Österreich verlässt.
Dauer unklar
Wiewohl bereits ein Begutachtungsentwurf vorliegt, ist noch nicht klar, wie lang diese Phase dauern soll. Grundsätzlich ist geplant, die Kasernierung nur mit dem Ende des Zulassungsverfahrens zu beschränken. Als Maximaldauer schweben der Innenministerin sechs Wochen vor. Hier soll es aber noch Diskussionen mit Experten und der SPÖ geben.
Führende Verfassungsrechtler und Teile der SPÖ hatten ja nach der Präsentation der Fekter-Pläne Zweifel an der Verfassungskonformität dieser "Haft" für Flüchtlinge geäußert. Unterstützung hat sich die Innenministerin nun vom Linzer Verwaltungsrechtler Andreas Hauer geholt.
Hauer hält den "Freiheitsentzug" in der ersten Phase angesichts einer entsprechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bei einem Verfahren in Großbritannien für möglich. In der zweiten Phase stelle sich die Frage, ob es überhaupt einen Entzug der persönlichen Freiheit gebe. Schließlich werde eine Ausreise gestattet und sei selbst bei einem Verlassen nicht festgelegt, dass automatisch Schubhaft verhängt wird. Auch da müsse eine Einzelfallprüfung stattfinden. Zusätzlich sei nicht jeder Asylwerber automatisch von dieser relativen Anwesenheitspflicht betroffen.
Selbst die von Fekter genannte 6-Wochen-Frist wäre für Hauer denkbar. Das wäre "wohl noch im Rahmen des Legitimen", meint der Jurist. Im Regelfall werde das Zulassungsverfahren ohnehin kürzer dauern.
Neue Position
Aber nicht nur der Gesetzes-Entwurf ist zur Begutachtung gelangt, auch drei Spitzenpositionen im Innenministerium sind am Montag von der Innenministerin neu besetzt worden. Die Sektion Service und Kontrolle erhält mit Hermann Feiner, bisher Sprecher der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), einen neuen Leiter. Zum neuen Chef des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde der bisherige Rechnungshof-Mitarbeiter Andreas Wieselthaler bestellt. Ernst Geiger wurde offiziell als Leiter der Abteilung Ermittlungen, Allgemeine und Organisierte Kriminalität im Bundeskriminalamt bestätigt.





