Kommt doch strengeres Tabak-Gesetz?
Tabakimport: Wieviel ist erlaubt? Zum Hauptartikel
Die Grenzen zu den osteuropäischen Nachbarländern sind offen. Deshalb gelten ab 1. Januar neue Bestimmungen für den Zigarettenimport.
Die unterschiedlichen Bestimmungen können für Verwirrung sorgen. Das schützt aber nicht vor Strafe beim Verstoß.
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Nach Öffnung der Schengen- grenze treten am 01. Januar 2008 neue gesetzliche Bestimmung für den Einfuhr von Zigaretten in Kraft. Generell gilt: Die Einfuhr oder der Besitz von Zigaretten mit "nicht-österreichischen Warnhinweisen" ist auf 200 Zigaretten (also 10 Packungen) limitiert.
Strenge Kontrollen sollen sicherstellen, dass der Gesundheitsschutz, den das in Österreich geltende Tabakgesetz ausdrücklich festschreibt, sichergestellt ist.
Abweichende Einfuhrregelungen
Informationen über Abweichungen der 200-Stück-Faustregel gibt ein Informationsfolder der ARBÖ, der in allen ARBÖ-Prüfzentren kostenlos erhältlich ist:
- Aus der Tschechischen Republik dürfen 200 Zigaretten zollfrei eingeführt werden, die ausländische Aufschriften und Warnhinweise aufweisen. Weitere 600 Zigaretten dürfen mitgenommen werden, wenn die Packungen deutsprachige Aufschriften und Warnhinweise enthalten. "Das heißt nicht unbedingt, dass diese Glimmstängel aus Österreich oder Deutschland stammen müssen", so Thomas Haider vom ARBÖ-Informationsdienst.
- Aus der benachbarten Slowakei dürfen nur 25 Stück Zigaretten zollfrei eingeführt werden. Ab wann es hier eine Neuregelung gibt und wie diese aussieht, steht noch nicht fest.
- Reisende aus Ungarn dürfen ebenfalls nur 25 Zigaretten mitnehmen. Diese Bestimmung gilt bis voraussichtlich 2009.
- Aus Deutschland, Italien und Slowenien dürfen vier Stangen – 800 Stück Zigaretten – zollfrei eingeführt werden. "Für darüber hinausgehende Mengen, muss die Notwendigkeit für den privaten Gebrauch nachgewiesen werden, um der Zahlung von Zollabgaben zu entgehen", so Haider.
- Für die Nicht-EU-Staaten Schweiz und Liechtenstein gilt die Freimenge von 200 Stück.



