Letztes Update am 27.04.2012, 11:27
Dieter Bohlen verklagt Deutschland.
Der deutsche Star nimmt sich kein Blatt vor den Mund. Davon können die Kandidaten von "Deutschland sucht den Superstar" ein Lied singen. Nun macht der Sänger nicht einmal vor seinem Heimatland Halt und klagt.
Er teilt gerne aus und versteht auch Spaß. Doch bei einer Sache verging ihm das Lachen: Dieter Bohlen fand eine Werbekampagne von "Lucky Strike" gar nicht lustig.
Auf dem Plakat war folgendes zu lesen: „Schau mal Dieter, so schreibt man Bücher.“ Dazwischen waren immer einzelne Worte geschwärzt. Die Kampagne, die ohne sein Wissen gestartet wurde, bezog sich auf …
… sein 2003 erschienenes Buch „Hinter den Kulissen“. In dem mussten einige Passagen nach Klagen anderer Prominenter geschwärzt werden.
Bohlen gewann zunächst beim Landesgericht Hamburg gegen den Zigarettenhersteller, berichtet die Bild-Zeitung.
Bohlen zur Bild: „Ich verstehe doch Spaß. Aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht. Das finde ich nicht in Ordnung.“
In der nächsten Instanz musst er jedoch eine Niederlage hinnehmen. Laut abendblatt.de hatte der „Bundesgerichtshof 2008 entschieden, dass Prominente es hinnehmen müssen, wenn Werbung in satirischer Form auf ein aktuelles Geschehen eingeht.“
Auch eine Verfassungsbeschwerde Bohlens sei laut Bild zurückgewiesen worden.
Daher verklage Bohlen nun die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz.
Mit seiner „Individual-Beschwerde“ gegen Deutschland ist der Pop-Titan nicht der einzige Promi.
Auch Ernst August Prinz von Hannover soll so eine eingebracht haben.
Der Mann von Prinzessin Caroline von Monaco verklagte ebenfalls „Lucky Strike“ wegen einer Werbung, die auf seine Kosten ging. Auf jenem Plakat aus dem Jahr 2000 stand zu lesen „War das Ernst? Oder August?“ darunter eine malträtierte Zigarettenschachtel. Der Hintergrund: Vor Jahren hatte der Prinz eine „körperliche Auseinandersetzung“ mit einem Hotelier in Kenia.
Die Anspielung auf jene längst vergangenen Auseinandersetzungen empfand der Prinz als Verletzung seiner Menschenwürde und reichte Klage ein. Die Prozesskosten beliefen sich laut Bild auf 120.000 Euro. Auf denen wolle der Prinz nicht sitzen bleiben und zog daher vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Bislang ist nicht klar, wann es zu einem Urteil kommen wird.
(kurier/lyk)
Erstellt am 27.04.2012, 10:22