Sachbezug

Die offizielle Begründung der geplanten Verschärfung der Sachbezugsregelung für die private Nutzung von Dienstwagen muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Horst Bauer

Horst Bauer

Die gestiegenen Autokosten sind ja nicht vom Himmel gefallen

von Dr. Horst Bauer

über die Verwerfungen zwischen Autobranche und Finanzministerium

Ob wirklich schon länger darüber gesprochen oder die Formulierung erst in den Begutachtungsentwurf geschrieben wurde, ist schwer zu beurteilen. Die Verhandler der Autobranche, die seit Monaten im Kontakt mit dem Finanzministerium standen, um ihre Argumente zur Sachbezugsregelung für Dienstwagen vorzubringen, wirkten jedenfalls glaubhaft überrascht, als in der Vorwoche der Text des Begutachtungsentwurfes zur Steuerreform bekannt wurde. Die dort festgeschriebene stufenweise Absenkung des CO2-Limits bis 2020 sei weder bei den Terminen mit den Beamten, noch bei Gesprächen mit dem Minister je ein Thema gewesen, versichern die Branchenvertreter unisono. Es sei nur um eine Grenze bei 120 g/km gegangen, ab der der Sachbezug von bisher 1,5 auf 2 Prozent erhöht werden sollte. Gefruchtet haben die mit Berechnungsmodellen unterlegten Argumente der Branche, die Regelung werde dem Staat nicht mehr, sondern unterm Strich weniger Einnahmen bringen, offenbar nichts. Die Verschärfung der Sachbezugsregelung damit zu begründen, dies sei nur eine Reaktion auf die gestiegenen Autokosten, wegen der sich ein Nutzer eines Dienstwagens eben mehr erspare als früher, kann in den Ohren der Betroffenen jedoch leicht nach Chuzpe klingen. Denn die gestiegenen Autokosten sind ja nicht vom Himmel gefallen, sondern vom Staat durch zehn massive Belastungsschritte in den letzten zehn Jahren selbst verursacht worden.

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