Freispruch mit einem speziellen Geruch

Bei Mensdorff reichten die Beweise nicht, der Richter gab trotzdem ein deutliches Signal gegen Korruption.
Ricardo Peyerl

Ricardo Peyerl

Diesen ganz speziellen Geruch werden Sie nicht mehr los.

von Ricardo Peyerl

über das Mensdorff-Urteil

Innerhalb einer Woche konnte die Anklagebehörde einen großen Erfolg verbuchen und musste gleichzeitig eine herbe Niederlage hinnehmen. Ernst Strasser wurde nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verdonnert, Alfons Mensdorff-Pouilly musste mangels Beweisen vom Hauptvorwurf freigesprochen werden (Seite 17). Aber muss man den Ausgang des Prozesses gegen den Waffenlobbyisten unbedingt als Schlappe im Kampf gegen Korruption sehen? Der Richter hat sich in die Reihe jener Justiz-Repräsentanten eingeordnet, die dieses Krebsgeschwür in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft anprangern, verfolgen und bei Vorliegen von Beweisen auch drastisch bestrafen.

Bei Strasser gab es Videoaufnahmen, die das Eurozeichen in seinen Augen leuchten ließen; und Zeugen, die bereit waren, wenigstens via Videokonferenz auszusagen. Bei Mensdorff fehlten diese Beweismittel. Während heimische Zeugen schon einen Hühnerknochen verschlucken müssen, um sich der Aussage zu entziehen, können uns solche aus dem Ausland „den Stinkefinger zeigen“, wie es der Staatsanwalt formulierte. Das Europäische Recht ist noch nicht so weit, sie grenzüberschreitend vorführen zu lassen. In Zeiten globaler Vernetzung wäre es dringend geboten, das zu ändern.

Auch wenn es bei Mensdorff am Ende nur für eine winzige Strafe auf Bezirksgerichtsniveau gereicht hat, ein weiteres Signal gegen Korruption ist der Prozessausgang trotzdem. Der Richter machte deutlich, was er von dem burgenländischen Landadeligen und dessen „fraglichen Praktiken“ hält; dass dieser nur Glück hatte; und wie zuwider ihm die Verschiebung von Millionen im Kuvert ist. „Die Sache stinkt, sie stinkt sehr“, sagte der Richter am Ende. Und er prophezeite Mensdorff: „Diesen ganz speziellen Geruch werden Sie nicht mehr los.“

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