Eine Vermutung reichte aus

Ob das Urteil in der Instanz hält, darf allerdings bezweifelt werden.
Ricardo Peyerl

Ricardo Peyerl

Der 'Schlagstock' entpuppte sich erst im Prozess als Touristen-Souvenir

von Ricardo Peyerl

über den Küssel-Prozess

Ein sogenannter Belegnagel wurde beinahe zum Sargnagel der Justiz im Kampf gegen Neonazi-Umtriebe. Der bei Küssel beschlagnahmte „Schlagstock“ entpuppte sich erst im Prozess als Touristen-Souvenir mit Trachten­pärchen-Bildchen, wie es gern auf Segelbooten verwendet wird, womit der Anklagevorwurf „verbotene Waffe“ wegfiel. Peinlich. Aber auch sonst blieb nach umfang­reichen Ermittlungen und fast zwei Jahren U-Haft wenig Konkretes über. Eine Beamtin des Verfassungsschutzes erklärte auf die Frage, ob Küssel hinter den rechtsextremistischen Internet-Foren steckt, mangels Beweisen: „Wir vermuten es.“ Aufgrund einer bloßen Vermutung kann – sollte man meinen – aber nicht einmal ein Gottfried Küssel verurteilt werden. Auch wenn die Galionsfigur der öster­reichischen Neonazis in seiner Gefährlichkeit nicht zu unterschätzen ist.

Zum Erstaunen vieler Prozessbeobachter reichte es den Geschworenen dennoch. Zumindest einer hauchdünnen Mehrheit. Ob das Urteil in der Instanz hält, darf allerdings bezweifelt werden.

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