Eine Sucht kann man nicht verbieten

Wer beim kleinen Glücksspiel mehr als billigen Populismus will, muss die Süchtigen behandeln.
Helmut Brandstätter

Helmut Brandstätter

Wer beim kleinen Glücksspiel mehr als billigen Populismus will, muss die Süchtigen behandeln

von Dr. Helmut Brandstätter

über das Glücksspiel-Verbot

Das kleine Glücksspiel ist erledigt.“ – So triumphierte ein grüner Mandatar, als in Wien die Automaten verboten wurden. Aber so, wie sich die kleinen Maxis von Rot und Grün die Welt vorstellen, ist sie leider nicht. Als zu Beginn des Jahres die Automatencasinos geschlossen wurden, waren die stolzen Politiker auf Urlaub, die Casinobetreiber aber leider gut vorbereitet. Per Autobus und Taxi wurden Spieler nach Niederösterreich und Bratislava geschickt, auf Kosten der Casinos natürlich, die wissen, dass sie immer gewinnen.

Spielsucht ist, wie der Name schon verrät, eine Krankheit. Die heilt man nicht durch Verbote, sondern durch Zuwendung und Hilfe. Eine Stadt, die ihre Gesetze nicht nur formal ernst nimmt, hätte die Süchtigen bei den Automaten abholen müssen, anstatt sie denen zu überlassen, die das zweifelhafte Glück haben, von der Sucht anderer zu leben. Hier wird auch wieder einmal die Absurdität aufgezeigt, zu der unser Föderalismus führen kann: Wenn das kleine Glücksspiel in Wien verboten, ein paar Kilometer außerhalb aber erlaubt ist, dann ist das Verbot in Wien nur eine Arbeitsbeschaffung für Transportbetriebe. Wir brauchen zumindest bundesweite Regeln für das Glücksspiel, europaweit wäre noch besser.

Denn schnell reagiert haben auch Unternehmen, die grenzenlos, nämlich im Internet, Spielsüchtige abzocken. Und dabei offensichtlich Gesetze brechen, weil ihre Werbung, auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, verboten ist. Die Zockerei darf nicht in die Illegalität gedrängt werden, muss also kontrolliert werden. Der Staat darf nicht vom Suchtverhalten kranker Menschen finanziell profitieren, sondern muss seine Bürger schützen. Da reichen Verbote allein aber nicht.

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