Der Bund denkt – die Länder entscheiden

Die Krise rund um die Unterbringung der Flüchtlinge zeigt wieder: Unser Föderalismus funktioniert nicht.
Helmut Brandstätter

Helmut Brandstätter

Die Krise rund um die Unterbringung der Flüchtlinge zeigt wieder: Unser Föderalismus funktioniert nicht.

von Dr. Helmut Brandstätter

über die Verfassung

Die offensichtliche Hilflosigkeit aller Regierenden in Bund, Ländern und Gemeinden wurde rund um Traiskirchen besonders manifest. Gegenseitige Schuldzuweisungen wirkten nach dem Amnesty-Bericht noch peinlicher als sonst im innenpolitischen Alltag. Dabei verweist die Bundesregierung gerne darauf, dass ihre Kompetenzen ja eingeschränkt sind. Nun wird sie – nach allzu langem Gezerre – mithilfe der Grünen ein Verfassungsgesetz beschließen, um in den Kommunen Platz für Asylwerber schaffen zu können.

Dass die Verfassung geändert werden muss, damit die Bundesregierung eine zweifellos schwierige, aber nicht unlösbare Situation in den Griff bekommt, beweist, dass unser Föderalismus an seine Grenzen gestoßen ist. Wer hier von einem "Ermächtigungsgesetz" spricht, zeigt, dass er keine Lösung will. Der Föderalismus ist sinnvoll, wenn er das Prinzip der Subsidiarität umsetzt, wonach die kleinere Einheit das erledigt, was sie besser kann. Unser Föderalismus aber verkam zum politischen Armdrücken, bei dem die Landeshauptleute die jeweiligen Parteichefs im Bunde gerne wie Nachwuchskräfte aussehen ließen.

Schon vor Jahren wurde der sogenannte "Vollzugs-Föderalismus" diskutiert. Danach würde der Bund alle Bereiche grundsätzlich regeln, die Länder müssten sie vollziehen. Der Vorteil : Es gäbe bundeseinheitliche Regelungen, aber die Umsetzung würde den örtlichen Bedingungen angepasst. So mischt sich der Bund nicht in Details ein, ganz nach dem Prinzip der Subsidiarität. Aber so lange es um Macht und nicht um Lösungen geht, werden wir keine Verfassungsreform bekommen, sondern immer wieder solche Gesetze wie jetzt brauchen.

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