Der Überbringer der schlechten Nachricht

Das Urteil gegen den WikiLeaks-Informanten Manning soll abschrecken – und hinterlässt viel schalen Beigeschmack.
Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

Der Überbringer schlechter Nachricht wird gegrillt

von Andreas Schwarz

über das Urteil gegen Bradley Manning

Keine Frage: Einen Geheimnisverräter in den eigenen Militär- oder Geheimdienstreihen kann kein Staat der Welt dulden. So gesehen war ein abschreckendes Urteil gegen Bradley Manning, den WikiLeaks-Informanten, erwartbar. Der Beigeschmack ist aus drei Gründen mehr als schal.

1) Die USA verfolgten ihn und auch Edward Snowden mit einer Inbrunst, die in keiner Relation zum Verratenen steht – mit einer Ausnahme waren die WikiLeaks-Enthüllungen eher banal, auch die Enthüllung der NSA-Aktivitäten durch Snowden sind für die USA unangenehm, aber nicht wirklich überraschend.

2) Das Gericht verfolgte Manning unnachgiebig auch wegen Hochverrats, also der „Unterstützung des Feindes“, ehe es in letzter Minute abbog und in diesem Punkt einen Freispruch fällte – der Manning die mögliche Todesstrafe erspart. Die war den USA dann doch zu heiß. Gut so, diese politische Entscheidung. Aber was sagt uns das über die Unabhängigkeit der Justiz im Hort der Freiheit USA?

3) Wo ist eigentlich die Verurteilung jener Helikopter-Besatzung, die im Irak munter-lustig tödliche Jagd auch auf Zivilisten am Boden machte? Diese Filmaufnahmen waren der nicht-banale Teil der Manning-Enthüllungen. Und belegen einmal mehr: Der Überbringer der schlechten Nachricht wird gegrillt oder wandert diesfalls lebenslang und ein paar Dutzend Jahre ins Gefängnis. Die Verursacher der Nachricht gehen frei.

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