Zweitwohnung

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Der OGH urteilte, das landesgesetzliche Verbot, Wohnungen als touristische Unterkünfte zu nutzen, bestehe zu Recht.

von Mag. Ulla Grünbacher

über Zweitwohnungen

Zweitwohnungen in Salzburg dürfen nicht an Touristen vermietet werden, urteilte er Oberste Gerichtshof (OGH) im Jänner. Ein Niederländer hatte in Wagrain eine Wohnung gekauft, um sie tage- und wochenweise an Touristen zu vermietet. Der Makler hatte ihm die Vermietung an Gäste als legal bescheinigt. Allerdings war das Haus, in dem er die Wohnung erwarb, als Wohnbau gewidmet. Gegen die Strafe wegen illegaler Vermietung zog der Niederländer bis vor das Höchstgericht. Der OGH urteilte, das landesgesetzliche Verbot, Wohnungen als touristische Unterkünfte zu nutzen, bestehe zu Recht und verstoße weder gegen die EU-Niederlassungsfreiheit noch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Das Urteil wird in den Salzburger Tourismusgemeinden begrüßt. Hier sind die Preise für Baugründe und Wohnimmobilien zuletzt besonders stark gestiegen, weil die zahlungskräftige Klientel aus dem In- und Ausland gerne in Immobilien investiert. Nun besteht die Hoffnung, dass für die ansässige Bevölkerung wieder mehr leistbare Wohnungen auf den Markt kommen.

ulla.gruenbacher(at)kurier.at

Kommentare