Zubehör

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Im November verjähren Gewährleistungsansprüche gegenüber den Verkäufern von Wohnungen mit Zubehör.

von Mag. Ulla Grünbacher

über Kellerabteile, Parplätze und Gartenanteile, die nicht im Grundbuch stehen

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm.

Eine Entscheidung des OGH aus dem Jahr 2011 sorgt aktuell für Wirbel. Sie besagt, dass Wohnungszubehör wie Kellerabteile, Parkplätze oder private Gartenanteile nur dann ins Eigentum des Besitzers übergehen, wenn sie im Grundbuch vermerkt sind. Die bloße Berücksichtigung bei der Nutzwertberechnung genügt nicht. Das ist deshalb so brisant, weil Zubehör selten verbüchert wurde. Außerdem läuft im November die Frist ab. Dann verjähren Gewährleistungsansprüche aus Rechtsmängeln. Käufer, die Wohnungseigentum mit Zubehör erworben haben, sollten bis dahin die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Geschieht dies nicht, könnten die Besitzer ihre Rechtsansprüche verlieren. Das Wohnungszubehör würde dann in den allgemeinen Teil der Liegenschaft übergehen. Doch die Lösung für das Problem liegt am Tisch. Eine Gesetzesnovelle wurde erarbeitet, liegt aber im Justizministerium auf Eis, weil sich die Koalitionspartner nicht einigen können. Einen ersten Ausweg, bis das Gesetz beschlossen ist, bietet eine gemeinsame Benützungsvereinbarung aller Miteigentümer.

ulla.gruenbacher(at)kurier.at

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