Zigarren

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Beklage darf zwischen 22.00 und 06.00 Uhr nicht rauchen.

von Mag. Ulla Grünbacher

über ein Urteil

Im Jänner wurde einem Mieter das Rauchen von Zigarren in der eigenen Wohnung und bei offenem Fenster vom Wiener Bezirksgericht untersagt. Der Betroffene rauchte vor allem nachts, ein anderer Mieter fühlte sich durch den Qualm in der Nutzung seiner Wohnung beeinträchtigt. Dieser klagte gemeinsam mit dem Vermieter auf Unterlassung der Immissionen.

Detail am Rande: Schon der Vormieter hat seinen Vertrag vorzeitig gekündigt, weil seine Kindern wegen des Qualms unter Atemwegserkrankungen litten. Wesentlich für das Urteil war auch die Aussagen des Beklagten, dass er 40 bis 60 Minuten für eine Zigarre brauche.

Nun ist die gerichtliche Auseinandersetzung in die zweite Instanz gegangen. Das Wiener Landesgericht präzisierte, der Beklage dürfe zwischen 22.00 und 06.00 Uhr Früh nicht rauchen. Ein bis zwei Zigarren untertags werden dem Kläger hingegen zugemutet.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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