Wohnrecht

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

n Zukunft ist der Austausch und die Reparatur von Thermen und Boilern Sache des Vermieter, der Mieter muss für die Wartung aufkommen.

von Mag. Ulla Grünbacher

über eine Reform des Wohnrechts

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm.

Der Ministerrat hat am Dienstag zwei Änderungen im Bereich des Wohnrechts beschlossen. Die offene Frage, wer für die Reparatur einer Therme aufkommen muss, ist damit geklärt. In Zukunft ist der Austausch und die Reparatur von Thermen und Boilern Sache des Vermieter, der Mieter muss für die Wartung aufkommen. Auch für das Zubehör-Eigentum wurde eine Lösung gefunden. Kellerabteile und Eigengärten, die nicht explizit im Grundbuch eingetragen sind, drohten nach einem OGH-Urteil in den Besitz der Gemeinschaft überzugehen. Nun wurde festgelegt, dass Zubehör auch dann dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet wird, wenn es nicht im Grundbuch aufscheint. Beide Änderungen treten am 1. März 2015 in Kraft und gelten auch für laufende Mietverträge und bestehende Grundbucheinträge. Die Immobilienwirtschaft kritisiert den politischen Deal „Tausche Erhaltungspflicht gegen Rechtssicherheit im Wohnungseigentum“, der hier über die Bühne gegangen ist. Aber es gibt endlich Rechtssicherheit für Mieter und Eigentümer. Der große Wurf einer Wohnrechtsreform lässt hingegen weiter auf sich warten.

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