Umstellung

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Wer eine funktionierende Therme hat, braucht auf jeden Fall kein neues Gerät anzuschaffen. Das ist erst dann der Fall, wenn sie defekt wird.

von Mag. Ulla Grünbacher

über die Ökodesignrichtlinie

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm. Eine Änderung des Wohnungseigentumsobjekt kann durch das wichtige Interesse eines Eigentümers legitimiert sein. Der Fall: Ein Ehepaar mit minderjährigen Kindern hat aus Platzgründen die Nachbarwohnung gekauft, damit jedes Kind ein eigenes Zimmer hat. Das Problem: Bei der einzig sinnvollen Raumaufteilung müssten die Eltern in der einen, die Kinder in der anderen Wohnung wohnen. Doch das war aufgrund der elterlichen Aufsichtspflicht nicht möglich. Die Lösung: Eine in den Gang versetzte Eingangstür für beide Wohnungen. Dafür hätte die Familie auf die Dauer von zwei Jahren, etwa bis die Kinder volljährig sind, ein exklusives Nutzungsrecht für den 1,5 großen Gangabschnitt benötigt. Über den Antrags zur Änderung der Benützungsregelung sollte das erreicht werden, die Familie hätte auch ein monatliches Entgelt bezahlt. Voraussetzung war ein einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft, doch dieser kam nicht zustande. Der OGH gab der Familie recht. Ihr Interesse wiege schwerer als das der anderen Eigentümer. Hinzu kommt, dass sich die Eigentumsverhältnisse nicht ändern und die Regelung befristet ist.

Im Jahr 2011 hat die EU den Verkauf von Glühbirnen schrittweise verboten. Nun sind die Heizthermen an der Reihe. Ab 26. September 2015 darf der Handel diese nicht mehr verkaufen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Geräte und Systeme, die sich bereits vor dem Stichtag in den Lagern der Installateure oder des Großhandels befinden. Sie dürfen weiterhin verkauft, installiert und betrieben werden. In absehbrer Zeit werden Heizthermen von den energiesparenden aber auch teureren Brennwertgeräten abgelöst. Der Unterschied: Die neuen Geräte nutzen auch die in den Abgasen enthaltene Energie und sparen dadurch Kosten. Allerdings brauchen Brennwertthermen einen korrosionsbeständigen Kamin und es muss eine Abgasleitung für das Kondensat eingezogen werden. CO²-Vergiftungen durch Abgase werden durch die geschlossene Verbrennungsweise verhindert. Die Umstellung sorgt für Unsicherheit bei Mietern und Eigentümern. Wer eine funktionierende Therme hat, braucht auf jeden Fall kein neues Gerät anzuschaffen. Das ist erst dann der Fall, wenn sie defekt wird. Die Wohnrechtsnovelle, die im Jänner 2015 in Kraft getreten ist und alle MRG-Wohnungen betrifft, hat eine klare Kostenaufteilung gebracht. Mieter sind für die Wartung und Vermieter für die Reparatur und den gänzlichen Austausch von Thermen zuständig.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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