Erhaltungspflichten

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Der OGH machte nun klar, dass Mieter nach Austausch des Boilers keinen Anspruch auf Mietzinsminderung mehr habe.

von Mag. Ulla Grünbacher

über Erhaltungspflichten

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm.

Fällt eine mitvermietete Therme aus und muss repariert oder ausgetauscht werden, ist nicht geklärt, wer diesen Aufwand bezahlen soll. Ein neues OGH-Urteil verschärft die Lage. Der Fall: Die Mieter ließen auf eigene Kosten den Warmwasserboiler erneuern. Denn für Vermieter besteht im Vollanwendungsbereich des MRG, wie in vorgegangenen Urteilen klargestellt, keine Pflicht zur Erhaltung der Therme. Mieter haben also die Wahl: Ohne Warmwasser bzw. Heizung auszukommen und die Miete zu reduzieren, oder die Therme auf eigene Kosten reparieren zu lassen. Der OGH machte nun klar, dass Mieter nach Austausch des Boilers keinen Anspruch auf Mietzinsminderung mehr habe. Mieter werden also doppelt bestraft: Sie müssen die Reparatur/Erneuerung der Therme bezahlen, Vermieter dürfen aber weiterhin die volle Miete verlangen. Viele Experten empfinden die Rechtslage als unbefriedigend und fordern eine gesetzliche Klarstellung der Erhaltungspflichten. Diese soll im Zuge der Mietrechtsreform umgesetzt werden. Damit die Patt-Situation zwischen Mieter und Vermieter ein Ende hat.

ulla.gruenbacher(at)kurier.at

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