Schweigen

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Das Bezirksgericht wertete das Schweigen der Mieter als Zustimmung

von Mag. Ulla Grünbacher

über schweigende Mieter

Schweigen kann im Wohnrecht nicht immer als Zustimmung gewertet werden. Der Fall: Wegen geplanter Sanierungsmaßnahmen lud der Vermieter zu einem Besprechung. Dort wurden die Mieter informiert, dass die Fassade erneuert wird und die bestehenden Klimageräte dann nicht mehr montiert werden können. Wenn die Mieter auch in Zukunft Klimaanlagen wollten, müssten sie diese selbst bezahlen.

Die anwesenden Mieter, auch der Mieter des Geschäftslokals, äußerten sich nicht dazu. Schließlich wurde die Fassade erneuert und die Klimageräte entfernt. Der Mieter des Geschäftslokals minderte aufgrund der sommerlichen Überhitzung seine Mietzahlung, da die bei der Anmieter vorhandene Klimaanlage nicht mehr vorhanden war. Daraufhin brauchte der Vermieter die Räumungsklage ein.

Das Bezirksgericht urteilte, dass es bei der Besprechung zu einer Zustimmung der Mieter gekommen sei. Der OGH sah die Sache aber anders. Es hätte sich dabei um eine reine Informationsveranstaltung gehandelt, verbindliche Äußerungen haben nicht stattgefunden.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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