Sammler
Der Mieter schädige seit Jahren die Substanz und mache erheblich nachteiligen Gebrauch von der Wohnung, begründete der OGH.
Der Mieter sammelte seit vielen Jahren Bücher, Zeitschriften und technische Geräte. Die Wohnung war auch stark verschmutzt. Stellt das einen Kündigungsgrund dar? Ja, urteilte der OGH. Weil die Lüftungsschlitze der Elektrogeräte mit Prospekten und Wäsche abgedeckt sind und eine erhöhte Brandgefahr besteht. Die Verschmutzung der Wohnung könnte einen Ungezieferbefall verursachen. Der Mieter schädige seit Jahren die Substanz und mache erheblich nachteiligen Gebrauch von der Wohnung, begründete der OGH. Der Mieter hielt entgegen, dass es keine Probleme mit den Nachbarn gibt. Er lagere zwar beträchtliche Mengen in der Wohnung, aber keine verderblichen Sachen. Außerdem wisse er um seine psychischen Erkrankung in Form des Messie-Syndroms und besuche eine Selbsthilfegruppe. Die Krankheit ist in Österreich immer noch ein Tabuthema. Dass die Betroffenen mit ihrem Leben nicht zurechtkommen und Hilfe suchen, ist zu wenig bekannt. Dennoch ist die Kündigung berechtigt, wenn andere Bewohner gefährdet sind. Hilfe statt Ausgrenzung würde solche Fälle erst gar nicht so weit kommen lassen.
ulla.gruenbacher@kurier.at
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