Sammler

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Der Mieter schädige seit Jahren die Substanz und mache erheblich nachteiligen Gebrauch von der Wohnung, begründete der OGH.

von Mag. Ulla Grünbacher

über ein Urteil

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm.

Der Mieter sammelte seit vielen Jahren Bücher, Zeitschriften und technische Geräte. Die Wohnung war auch stark verschmutzt. Stellt das einen Kündigungsgrund dar? Ja, urteilte der OGH. Weil die Lüftungsschlitze der Elektrogeräte mit Prospekten und Wäsche abgedeckt sind und eine erhöhte Brandgefahr besteht. Die Verschmutzung der Wohnung könnte einen Ungezieferbefall verursachen. Der Mieter schädige seit Jahren die Substanz und mache erheblich nachteiligen Gebrauch von der Wohnung, begründete der OGH. Der Mieter hielt entgegen, dass es keine Probleme mit den Nachbarn gibt. Er lagere zwar beträchtliche Mengen in der Wohnung, aber keine verderblichen Sachen. Außerdem wisse er um seine psychischen Erkrankung in Form des Messie-Syndroms und besuche eine Selbsthilfegruppe. Die Krankheit ist in Österreich immer noch ein Tabuthema. Dass die Betroffenen mit ihrem Leben nicht zurechtkommen und Hilfe suchen, ist zu wenig bekannt. Dennoch ist die Kündigung berechtigt, wenn andere Bewohner gefährdet sind. Hilfe statt Ausgrenzung würde solche Fälle erst gar nicht so weit kommen lassen.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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