Ruhezeit
Kirchenglocken sind nicht zum ersten Mal Anlass für Diskussionen. In einer Tiroler Kirche wurde das nächtliche Geläut auf Ersuchen von Urlaubern und Hoteliers abgeschafft.
Um das Nachbarschaftsverhältnis ist es hin und wieder nicht allzu gut bestellt. Häufiger Auslöser des Zwists ist Lärm. Für den einen ist Klavierspiel eine angenehme musikalische Unterhaltung, für andere quälender Lärm. Ähnlich verhält es sich mit dem Getrappel von Kinderfüßen, dem Hundegebell und dem Schleudern der Waschmaschine. Bei all dem gilt, dass die Ruhezeiten eingehalten werden müssen und der Lärm nicht ungebührlich sein darf. Auf jeden Fall erlaubt ist, dass Kinder in der Wohnung herumlaufen. Wenn man einen bellenden Hund längere Zeit in der Wohnung allein lässt, riskiert man allerdings eine Strafe. Etwas anders gelagert ist der Fall eines Linzers. Das nächtliche Läuten der Kirchenglocke des Doms stört seinen Schlaf so sehr, dass er eine Unterlassungsklage gegen die Pfarre angestrengt hat. Nun soll vorerst ein Mediator den Streit schlichten. Der Betroffene argumentierte, dass zwischen 22 und 6 Uhr Früh gezählte 222 Glockenschläge erklingen. Kirchenglocken sind nicht zum ersten Mal Anlass für Diskussionen. In einer Tiroler Kirche wurde das nächtliche Geläut auf Ersuchen von Urlaubern und Hoteliers abgeschafft.
ulla.gruenbacher@kurier.at
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