Refugium

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Belästigt der Qualm die Nachbarn, kann dies ein Kündigungsgrund sein.

von Mag. Ulla Grünbacher

über das Rauchen

Aus dem öffentlichen Leben, aus Flughäfen, Unternehmen und Gasthäusern, wurden Raucher bereits weitgehend verdrängt. Doch auch im letzten Refugium, der eigenen Wohnung, dürfen sie nicht mehr so qualmen, wie sie wollen. Und zwar dann nicht, wenn sich Mitbewohner beeinträchtigt fühlen - und diese Fälle mehren sich.

Die Geruchsbelästigung im Stiegenhaus, aber auch in der privaten Wohnung, sobald ein Fenster geöffnet wird, wollen sich viele Mieter und Wohnungseigentümer nicht mehr gefallen lassen.

Der bekannteste Fall, jener eines kettenrauchenden Mieters in Düsseldorf, geht gerade in die zweite Runde. Der Mann war 2013 fristlos gekündigt worden, weil die Mitbewohner über Geruchsbelästigungen im Stiegenhaus geklagt haben. Der Mieter habe es unterlassen, zu lüften und die vollen Aschenbecher auszuleeren, urteilte damals das Gericht und sprach sich für die Kündigung aus. Begründung: Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe Vorrang vor dem Recht auf freie Entfaltung der Rauchers.

Nun wird der Fall wegen Rechtsfehlern und lückenhafter Beweisaufnahme neu aufgerollt. Diese Woche wurden die ersten Zeugen gehört. Der Ausgang dieses richtungsweisenden Urteils darf mit Spannung erwartet werden.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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