Qualm

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

So mancher Raucher wird sich fragen, ob auch er eines Tages seine Wohnung verlieren könnte. Klar ist: Rauchen in Mietwohnungen ist auch künftig erlaubt. Allerdings nur, solange sich kein Nachbar belästigt fühlt.

von Mag. Ulla Grünbacher

über das Rauchen

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm.

Jetzt ist es amtlich. Raucher können, nachdem sie aus öffentlichen Plätzen und Lokalen weitgehenden verbannt wurden, auch in privaten Räumen nicht mehr tun und lassen, was sie wollen. Im Streit um Zigarettenqualm in einem Mietshaus in Düsseldorf ist gegen den rauchenden Mieter entschieden worden. Der Pensionist muss nach 40 Jahren Mietdauer seine Zwei-Zimmer-Wohnung räumen. Das Landesgericht hat vor wenigen Tagen in zweiter Instanz entschieden, dass die Kündigung zu Recht erfolgte. Der ehemalige Hausmeister hatte seine Nachbarn massiv mit Zigarettenrauch belästigt. Auch nach mehrmaliger Aufforderung hat der 75-Jährige es unterlassen, dafür zu sorgen, dass der Rauch nicht in das Stiegenhaus zieht. Er hat weder gelüftet, noch seine vollen Aschenbecher ausgeleert. Das Urteil ist richtungsweisend und hat Auswirkungen über Deutschland hinaus. So mancher Raucher wird sich fragen, ob auch er eines Tages seine Wohnung verlieren könnte. Klar ist: Rauchen in Mietwohnungen ist auch künftig erlaubt. Allerdings nur, solange sich kein Nachbar belästigt fühlt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

ulla.gruenbacher(at)kurier.at

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