Makler

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Derjenige, der die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, muss diesen auch entlohnen.

von Mag. Ulla Grünbacher

über das Bestellerprinzip

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm. Eine Änderung des Wohnungseigentumsobjekt kann durch das wichtige Interesse eines Eigentümers legitimiert sein. Der Fall: Ein Ehepaar mit minderjährigen Kindern hat aus Platzgründen die Nachbarwohnung gekauft, damit jedes Kind ein eigenes Zimmer hat. Das Problem: Bei der einzig sinnvollen Raumaufteilung müssten die Eltern in der einen, die Kinder in der anderen Wohnung wohnen. Doch das war aufgrund der elterlichen Aufsichtspflicht nicht möglich. Die Lösung: Eine in den Gang versetzte Eingangstür für beide Wohnungen. Dafür hätte die Familie auf die Dauer von zwei Jahren, etwa bis die Kinder volljährig sind, ein exklusives Nutzungsrecht für den 1,5 großen Gangabschnitt benötigt. Über den Antrags zur Änderung der Benützungsregelung sollte das erreicht werden, die Familie hätte auch ein monatliches Entgelt bezahlt. Voraussetzung war ein einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft, doch dieser kam nicht zustande. Der OGH gab der Familie recht. Ihr Interesse wiege schwerer als das der anderen Eigentümer. Hinzu kommt, dass sich die Eigentumsverhältnisse nicht ändern und die Regelung befristet ist.

Bisher war es in Deutschland – wie auch in Österreich – so, dass Vermieter einen Makler mit der Mietersuche beauftragt haben, die Provision musste aber der neue Mieter zahlen. Das ändert sich jetzt. Mit 1. Juni tritt in Deutschland das Bestellerprinzip in Kraft. Derjenige, der die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, muss diesen auch entlohnen: Und das ist in den meisten Fällen der Vermieter. Für Kaufgeschäfte gilt die neue Regelung nicht. Zwei Immobilienmakler wollten in letzter Sekunde verhindert, dass das Bestellerprinzip in Kraft tritt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag jedoch abgelehnt. Denn es sei ihnen nicht gelungen nachzuweisen, dass das neue Gesetz den ganzen Berufsstand bedrohe.

Experten erwarten, dass Vermieter künftig genau kontrollieren werden, welche Leistung sie für ihr Geld bekommen. Ein Teil der Vermieter wird versuchen, die Kosten einzusparen und auf eigene Faust Mieter zu suchen. Auch in Österreich wird die Einführung des Bestellerprinzips diskutiert. Makler weisen jedoch darauf hin, dass sie dann nicht mehr verpflichtet wären, einen Interessensausgleich zwischen Mietern und Vermietern zu schaffen.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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