Klebeband

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Ein Riss in der Badewanne bedingt keinen Ersatzanspruch des Mieters, stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) klar.

von Mag. Ulla Grünbacher

über ein Urteil

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm.

Ein Riss in der Badewanne bedingt keinen Ersatzanspruch des Mieters, stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) klar. Der Fall: Bei Anmietung einer Wohnung im Vollanwendungsbereich des Mietrechts war das Badezimmer mit einer Badewanne ausgestattet. Jahre später entstand aufgrund eines Materialfehlers ein Riss. Die Mieter verklebten diesen provisorisch mit einem Klebeband, wodurch es zu keinem weiteren Wasseraustritt kam und forderten die Hausverwaltung zum Austausch der Badewanne auf. Da diese der Aufforderung nicht nachkam, ließen die Mieter neun Monate später auf eigene Kosten eine neue Wanne einbauen. Der Vermieter weigerte sich, die Kosten dafür zu übernehmen und die Mieter gingen vor Gericht. Der OGH urteilte, dass Vermieter nur zur Erhaltung gezwungen sind, wenn ein ernster Schaden des Hauses vorliegt oder vom Mietgegenstand eine erhebliche Gesundheitsgefährdung ausgeht – beides trifft nicht zu. Hätte der Mieter den Riss nicht abgeklebt, wäre unter Umständen ein ernster Schaden entstanden. Der Vermieter hätte dann zur Behebung ebenfalls ein Klebeband wählen können. Zum Austausch ist er nicht verpflichtet.

ulla.gruenbacher(at)kurier.at

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